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Bescheidänderung

von theo z19.01.2007 | 23:56
2549 Ansichten
9 Antworten
Kann die BfA einen vor 25 Jahren erteilten, damals rechtmäßigen Bescheid heute abändern oder aufheben?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.01.2007 | 13:24

Den Antworten von "Knappe" ist nichts hinzuzufügen.

Moderatoren-Antwortam 25.01.2007 | 10:15

Hallo annat,

das kommt darauf an...

Da es sich aber um eine Frage zur Krankenversicherung handelt sollten Sie diese Ihrer Krankenkasse stellen. Es gibt übrigens auch ein Forum bei der AOK, bei der Sie Ihre Frage stellen könnten.

7 Antworten

Knappeam 20.01.2007 | 07:01
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird eine getroffene Entscheidung für den Versicherten - bereits ab Bekanntgabe für den Versicherungsträger - verbindlich. Nur noch in Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen kann die getroffene Entscheidung nach den §§44 bis 49 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) korrigiert werden. Hiernach kann somit auch ein vor 25 Jahren ergangener Bescheid korrigiert werden.
theo zam 20.01.2007 | 11:35
Kann man diese "engen Voraussetzungen" irgendwo im Internet nachlesen?
Knappeam 20.01.2007 | 13:02
Die "engen Voraussetzungen" kann man in den maßgebenden Korrekturvorschriften des SGB X (§44-49 SGB X) z.B. unter www.rententipps.de Stichwort Gesetze SGB X nachlesen. Daneben gibt es auch noch Spezialvorschriften der Korrektur, je nach zutreffendem Sachverhalt. Für die maßgebliche Korrekturvorschrift ist es entscheidend, welcher Art von Bescheiden der zu korrigierende Bescheid angehört. Bei weiterer Angabe zum Sachverhalt kann Ihnen die zutreffende Korrekturvorschrift genannt werden.
Knappeam 20.01.2007 | 20:21
Frühere Feststellungsbescheide aus dem Versicherungsbereich nach §149 SGB VI sind, bei Änderung der dem damaligen Feststellungsbescheid zugrunde liegenden Vorschriften durch einen neuen Feststellungsbescheid oder spätestens im Rentenbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit und somit auch für die Zukunft, aufzuheben. Hier handelt es sich um eine Spezialvorschrift für die Korrektur von Feststellungsbescheiden aus dem Versicherungsbereich (§149 Abs.5 Satz 2 SGB VI). Die sonst übliche Korrekturvorschrift des §48 SGB X findet keine Anwendung.
???am 20.01.2007 | 20:11
Wenn sich das Gesetz geändert hat, ja.
Mam 22.01.2007 | 08:32
Um was für einen Bescheid handelt es sich denn eigentlich ?
annatam 24.01.2007 | 19:50
Hallo! Habe eine frage, Ich bezieh Kranken Geld von 16.07.06 werden alle AU Tage berechnet in letzen 2Jahre Und zum 78 Wochen dazu gerechnet Villen Dank für Antwort
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