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Bescheidänderung

von theo z29.01.2007 | 20:48
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9 Antworten

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Betr. Bescheidänderung Frage v. 19.01.: @ Knappe Expertin ??? und M: Der Bescheid betraf das Verbot, bestimmte Monate bei einer Nachentrichtung auszusparen, weil diese "lückenlos" sein mußte. (Was allerdings heute sowieso nicht mehr stimmt, weil weniger Schul+Ausbildungszeit anerkannt wird.)

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo theo z,

ich kann mich Michael1971 nur anschließen. Können Sie Ire Frage konkretisieren?

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo theo z,

ich kann mich Michael1971 nur anschließen. Können Sie Ihre Frage konkretisieren?

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Im Expertenforum können keinerlei Stellungnahmen zu Bescheidaufhebungen getroffen werden, da es sich in diesem Fällen um konkrete Einzelfallentscheidungen handelt.

6 Antworten

Michael1971am 30.01.2007 | 14:02
Diese Erklärung führt leider auch nicht weiter. Was genau wurde Ihnen vor 25 Jahren per Bescheid anerkannt und soll nun gestrichen werden?
theo zam 30.01.2007 | 15:50
Der Bescheid besagte, daß bestimmte Monate, die ich aus dem Nachentrichtungszeitraum ausklammern wollte, nicht ausgeklammert werden dürfen.
Michael1971am 30.01.2007 | 16:02
Der jetztige Bescheid oder der damalige? Mit diesen Informationsbrocken wird Ihnen hier leider keiner weiterhelfen können. Sie müssen schon ausführlich werden. Was genau wurde mit dem alten Bescheid angerechnet? Was davon kann heute nicht mehr berücksichtigt werden? Warum wollen Sie Beiträge nachentrichten, für welche Zeiträume und aufgrund welchen Sachverhaltes? Ist ggf. das Thema Ihres Beitrages irreführend und es wurde jetzt erstmalig die gewünschte Nachentrichtung abgelehnt?
theo zam 31.01.2007 | 14:43
Die BfA schrieb u.a. "hiermit heben wir unseren Bescheid v. ... 1977 .... auf". - Ist das heute noch legal? - Es ging um Monate, für die mein Bekannter 1977 gar nicht nachentrichten wollte, aber laut BfA (damals rechtlich begründet!) mußte. Falls der Schritt der BfA überhaupt legal sein sollte - was gibt es jetzt außer einer Erstattung noch für andere Möglichkeiten?
Michael1971am 01.02.2007 | 14:28
Nun, entweder können oder wollen Sie nicht ausführlicher zum Sachverhalt Stellung nehmen. Daher die einzige Antwort, die auf Ihre Anfrage möglich ist. Die Aufhebung eines Bescheides aus dem Jahr 1977 ist dann rechtmäßig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind;o)
theo zam 04.02.2007 | 14:28
Hallo allseits, ja, das hab ich mir gedacht. Vielleicht noch was zu meinem letzten Halbsatz: Gibt es außer Erstattung andere Möglichkeiten?
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