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Experten-Antwort

Bescheide der Rentenversicherung

von Wilhelm23.04.2026 | 08:37
200 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Experten Ich habe folgende Frage. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Mir wurde gesagt, das viele Anträge abgelehnt werden. Ich rechne natürlich auch damit, im ersten Durchgang eine Absage zu erhalten. Bekommt man, wenn die Rente abgelehnt wird, lediglich 1 Seite zugeschickt von der DRV mit dem Text abgelehnt!! Oder sind es mehrere Seiten, wo ausführlich steht, warum die Rente abgelehnt wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.04.2026 | 12:50

Hallo Wilhelm,

 

der Bescheid (Bewilligung oder Ablehnung) beinhaltet mehrere Seiten mit einer Rechtsmittelbelehrung. 

Im Falle einer Ablehnung werden die gewürdigten Erkrankungen aufgezählt, die Einschätzung des Leistungsvermögens dargelegt. Sollte ein negativer Bescheid ergehen, bitte die berücksichtigten Diagnosen auf Vollständigkeit prüfen. Widerspruchsfrist bitte beachten.

6 Antworten

Rentenschmiedam 23.04.2026 | 08:44
Es sind mehere Seiten mit einer Rechtsmittelbelehrung. Welcher Grund aufgeführt wird und wie ausführlich die Erläuterung ist, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird es ja auch eine Bewilligung. Oder es gibt vorher eine Reha. Man weiß es nicht. Nur Geduld. Mit besten Grüßen
Renteam 23.04.2026 | 08:45
Das sind schon ein paar Seiten und da stehen die Diagnosen drauf, die berücksichtigt wurden. Aber warum genau die Diagnose nicht zur EM Rente führt, steht da nicht.
Uwe am 23.04.2026 | 08:56
Da steht drin, dass die Ermittlungen festgestellt haben dass sie 6 Stunden arbeiten können. Und ein paar ihrer Diagnosen werden auch auf getippt. Und keine Angst es werden alle Diagnosen berücksichtigt, aber manche haben 100 Diagnosen, die können ja wohl nicht alle in dem Bescheid stehen
Ham 23.04.2026 | 13:04
Weil die angegebenen und gewürdigten Diagnosen zur Einschätzung geführt haben, dass man damit zwar beeinträchtigt ist, jedoch noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann.
!am 23.04.2026 | 14:14
Ergänzung : es wird nicht nur der allgmeine Arbeitsmarkt als Grundlage genommen sondern auch, ob man noch eine leichte Tätigkeit ggf. mit weiteren Einschränkungen mindestens 3 bis unter 6 Stunden (Teil-EMR) oder aber mindestens 6 Stunden tgl. ausführen kann.
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