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Experten-Antwort

Bescheid/EM-Rente

von Sabine Wortmann06.11.2010 | 17:53
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Hallo, habe letzte Woche aufgrund meines Antrages auf Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente (medizinisch bedingt). Vorlage: Befundbericht Facharzt und Gutachter der DRV) einen Bescheid erhalten. Der erste Bescheid war auf 3 Jahre befristet, der Bescheid jetzt ist auf 2 Jahre befristet, da es nicht unwahrschienlich ist, dass die Minderung in absehbarer Zeit behoben werden kann. Nun, steht folgendes im Bescheid, was beim ersten Bescheid nicht drin stand: "Wir behalten uns vor, die Rentenberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt erneut nachzuprüfen." Was bedeutet das? Welche Möglichkeiten hat die DRV? Für Ihre Antworten besten Dank! Grüße Sabine Wortmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine Wortmann,

auf eine Besserung der Gesundheitszustand deutet bereits die kürzere Dauer der zweiten Befristung. Denkbar wäre der Zusatz, wenn Sie im Verfahren erwähnt haben, sich vorstellen zu können, eine Beschäftigung aufzunehmen.

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5 Antworten

Schadeam 06.11.2010 | 18:23
"welche Möglichkeit hat die DRV" Na ja, die DRV die Möglichkeit nachzuprüfen, ob Sie noch erwerbsgemindert sind oder nicht mahr. Dass aber bei einer auf 2 Jahren befristeten Rente zwischenduch etwas überprüft wird, ist sehr unwahrscheinlich - aber wer weiß, es könnten ja Anhaltspunkte auftauchen, dass sich früher was ändert, z.B. wenn Sie einen Job annehmen würden? Das ist aber alles reine Spekulation, wer im Forum sollte das beantworten können
Klemensam 06.11.2010 | 19:02
"Wir behalten uns vor, die Rentenberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt erneut nachzuprüfen." Dieser Satz steht normalerweise nicht bei einer befristeten EM-Rente im Bescheid , sondern in einem Bescheid über die Weitergewährung einer unbefristet zuerkannten EM-Rente , nachdem diese routinemässig anhand eines sog. Gesundheitsfragebogens überprüft wurde - so wie bei mir. Natürlich hat aber die RV auch bei einer befristeten EM-Rente jederzeit - also auch vor Ablauf der Befristung - die Möglichkeit die Rentenberechtigung zu überprüfen. Aber warum sollte sie dies tun ?? Die Überprüfung einer befr. EM-Rente vor derem Ablauf halte ich nur dann für denkbar , wenn der RV med. Unterlagen zugehen welche erhebliche Zweifel an der weiteren Rentenberechtigung aufkommen lassen.
Sabine Wortmannam 08.11.2010 | 16:37
Hallo, so, so weil ich nach Ihrer Meinung im Weitergewährungsverfahren gesagt habe ich möchte wieder arbeiten, hat die DRV aufgrund dieser Aussage mir NUR 2 weitere Jahre genehmiigt und nicht 3 Jahre. Also so läuft das, warum braucht Ihr dann noch Gutachten und Berichte? Ich bin so sauer, sie müssen es ja wissen. Hauptsache dumm geschwätzt!!!! Sabine Wortmann
RFn am 08.11.2010 | 18:25
Ich verstehe die Experten-Antwort auch nicht ganz. Üblicherweise wird der Bescheid über eine Weitergewährung mit einem Vordruck erteilt, im dem der bewusste Satz gleich unter der Kopfzeile eingedruckt ist. Meiner Kenntnis nach ist dieser Vorbehalt lediglich aus rechtlichen Gründen aufgenommen worden. Eventuell ist der Experte bei einem Regionalträger tätig, bei dem die Weitergewährungsbescheide noch mit der Schreibmaschine geschrieben werden, hat wenig mit EM-Renten zu tun und wußte nicht, dass dieser Satz zwingend vorgeschrieben ist.
W*lfgangam 08.11.2010 | 20:51
> Ich verstehe die Experten-Antwort auch nicht ganz. Üblicherweise wird der Bescheid über eine Weitergewährung mit einem Vordruck erteilt, im dem der bewusste Satz gleich unter der Kopfzeile eingedruckt ist. Meiner Kenntnis nach ist dieser Vorbehalt lediglich aus rechtlichen Gründen aufgenommen worden. Hallo Rfn, sehe ich auch so, dass das inzwischen reiner Standardtext - auch in den unbefristeten Bescheiden - ist. Die Expertenantwort war sicher etwas aus 'dem Bauch raus' getroffen ;-) Und warum nur 2 statt wieder 3 Jahre ? Empfehle Widerspruch einzulegen, Akte incl. der med. Unterlagen anzufordern und nachzulesen, wie es zu der Entscheidung kam. Gruß w.
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