Verfahren Sie einfach so wie von „Nix“ beschrieben. Eine Bescheinigung über die Reha-Fähigkeit ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Auch Ihnen wünsch ich eine erfolgreiche Reha.
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Verfahren Sie einfach so wie von „Nix“ beschrieben. Eine Bescheinigung über die Reha-Fähigkeit ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Auch Ihnen wünsch ich eine erfolgreiche Reha.
Da Sie ALG 1 bekommen, wird die Bescheinigung für die Krankenkasse nicht benötigt. Das Ihnen ab Beginn der Reha zustehende Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Sie müssen so schnell wie möglich der Arbeitsagentur Bescheid sagen, wann die Reha beginnt. Sie erhalten dann von dort einen Aufhebungsbescheid über die Einstellung des Arbeitslosengeldes. Diesen Aufhebungsbescheid müssen Sie noch vor Beginn der Reha an Ihren Rentenversicherungsträger übersenden, damit die Zahlung ab Beginn der Reha erfolgen kann.
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