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Experten-Antwort

Bescheinigung für die Steuer

von vokuhila25.07.2012 | 16:04
1582 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Für meine verstorbene Mutter muss ich noch für die Steuer eine Bescheinigung über die Rentenhöhe haben.Bekomme ich die ohne Weiteres?Oder brauch ich einen Erbschein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2012 | 10:07

Wenden Sie sich bitte direkte an den Rentenversicherungsträger, der für Ihrer verstorbene Mutter zuständig ist. Im Grunde brauchen Sie schon einen Erbschein, sprechen Sie jedoch vorab mit der Sachbearbeitung, wie dies dort gehandhabt wird.

3 Antworten

Klaus-Peteram 25.07.2012 | 18:51
Die Finanzverwaltung bekommt die Daten der gezahlten Rente(n) doch automatisch jedes Jahr übersandt. Das heisst die in 2011 gezahlte Rente ihrer Mutter ist dem FA längst bekannt. Insoferrn brauchen Sie da gar keine " Bescheingung " seitens der RV und dem FA extra vorlegen..
Schießl Konradam 25.07.2012 | 18:47
Könnte mir vorstellen, auch Ihre Mutter hat Ende Juni von der zuständigen Rentenversicherung für die Rentenanpassung zum 1.7.2011 eine Mitteilung erhalten. Der Finanzbeamte ersieht dann zum 30.6.2011 und 31.12. 2011 die richtigen Beträge. Außerdem kann der Beamte auch die Daten von der Finanzverwaltung des Bundeslandes, das für die Mutter zuständig war erfahren.
Schießl Konradam 25.07.2012 | 22:17
Klaus-Peter schrieb

Die Finanzverwaltung bekommt die Daten der gezahlten

Rente(n) doch automatisch jedes Jahr übersandt. Das heisst die in 2011 gezahlte Rente ihrer Mutter ist dem FA längst bekannt.

Insoferrn brauchen Sie da gar keine " Bescheingung " seitens der RV und dem FA extra vorlegen..

Insoferrn brauchen Sie da gar keine " Bescheingung " seitens der RV und dem FA extra vorlegen.. [/quot Entschuldigung, ein kleiner Unterschied besteht doch.Gebe nicht auf, ein kleiner Unterschied besteht doch. Sicher ist der Unterschied der Meinungen nicht all zu groß. Tatsache ist, die Zentrale Zulagenstelle meldet nicht an das örtliche Finanzamt, vielmehr an die Landesfinanzbehörden ( zum Beispiel Landesrechenzentrum). Zugegeben, bei Bedarf kann der Sachbearbeiter diese Daten abrufen, wer wollte dies bestreiten. Dies wurde auch jetzt durch die zahlreich versandten Briefe, um Reklame für 2,18 und 2,26 % Rentenerhöhung zu machen. bestätigt. Vorteil, dies sogar, obwohl 2012 keine Bundes- tagswahlen sind. Insofern ist die Rente der Mutter, dem örtlichen Finanzamt nicht bekannt, aber abruf- bar.
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