Hallo Heidi M.,
KSC und W*lfgang haben es auf den Punkt gebracht (… bis auf einen kleinen Flüchtigkeitsfehler von W*lfgang: die maßgeblichen letzten 12 Monate rechnen von 09.2016 bis 10.2015, nicht bis 08.2015).
Wenn Sie also heute Ihren Rentenantrag stellen, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Hochrechnung für den Monat Oktober 2016 wünschen oder nicht. Als Tipp: Wenn Sie für Oktober eine Sonderzahlung erwarten bzw. ein höheres Entgelt als im Durchschnitt der letzten 12 Monate davor (z. B. eine Prämie), sollten Sie auf eine Hochrechnung verzichten. Erwarten Sie hingegen im Oktober kein höheres Entgelt und haben eventuell in den 12 Monaten davor eine Sonderzahlung erhalten, sollten Sie eine Hochrechnung vornehmen lassen.
Ihr Arbeitgeber wird die gesonderte Meldung in jedem Fall ergänzen müssen: entweder um die Monate August und September 2016 (bei Hochrechnung) oder um die Monate August bis Oktober 2016 (falls Sie keine Hochrechnung wünschen).
Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, empfehle ich Ihnen, Ihre Lohnstelle zu bitten, die Abschlussmeldung möglichst umgehend abzusetzen. Es gibt nämlich einige Arbeitgeber, die sich damit ansonsten etwas Zeit lassen; dann wird die Rente vielleicht nicht rechtzeitig angewiesen.
Wählen Sie die Hochrechnung, brauchen Sie bei Ihrer Lohnstelle nichts weiter veranlassen, da die erforderlichen Daten vom Rentenversicherungsträger angefordert werden.
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