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Experten-Antwort

Bescheinigung über Studienzeiten

von Mary06.05.2013 | 22:10
3461 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, ich habe mein Studium im März 2011 (nach vorhergehender 8jähriger sozialversicherungspflichtiger Berufstätigkeit) erfolgreich beendet. Bei der Überprüfung meiner Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ist aufgefallen, dass meine Studienzeit nicht berücksichtigt / angerechnet ist (vermutlich weil das niemand dort hin gemeldet hat). Leider habe ich keine Bescheinigung, mit der ich meine Studienzeit nachweisen kann. Können Sie mir mitteilen, wo und wie ich eine solche Bescheinigung bekomme? Welche Anforderungen muss diese erfüllen? Übrigens: Bei meinem Studienbeginn wurde mir zwar noch ein Studienbuch ausgehändigt, aber Eintragungen erfolgten darin dann schon nicht mehr. Damit lässt sich also leider nichts nachweisen ;-) Bringt die Meldung dieser Daten überhaupt etwas oder habe ich davon vielleicht später (in Jahrzehnten :-() gar nichts? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Mary

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Beitrag von Claus an.

Der Vordruck V510 ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Clausam 07.05.2013 | 07:45
Hallo Mary, lassen Sie sich die Studienzeit von Ihrer Uni/Hochschule bescheinigen und reichen Sie diese Bescheinigung im Rahmen einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Für die Bescheinigung von Schul-/Studienzeiten gibt es einen Vordruck (V510) den Sie verwenden können. Welchen Wert diese Studienzeiten in Jahrzehnten haben werden, kann Ihnen heute sicher niemand sagen.
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