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Experten-Antwort

Bescheinigung von DRV für AfA

von Grisu28.06.2022 | 09:08
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an Alle, ich befinde mich derzeit im Widerspruchsverfahren mit der DRV, weil meine EM Rente nicht verlängert wurde. Ich muss ja nun ALG1 beantragen und die wollen eine Bescheinigung gem. §312 Abs. 3 Drittes Buch SGB haben. Diese habe ich letzte Woche per de-Mail an die DRV gesandt und bis heute keine Antwort, geschweige denn das ausgefüllte Schreiben zurück bekommen. Ich möchte es nun nochmal per Einschreiben Post senden. Meine Frage: Gibt es da eine spezielle Adresse? Oder schicke ich es dahin wo ich meinen Verlängerungsantrag gestellt habe? Anrufen nützt nichts, da geht keiner ran. Ich benötige die Bescheinigung nun aber dringend. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben oder hatte schon selben Fall? Ich bin bei DRV Bayern Süd Vielen Dank schon mal!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grisu!

Unter Ziffer 3 sollte ein Eintrag namens "Bescheinigung des Bezuges von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu finden sein. Dieser ist von der Sachbearbeitung auszufüllen.

Aussagen zur Dauer der Bearbeitung können wir in diesem Fall natürlich nicht machen. Evtl. wurde die Bescheinigung auch direkt an die AfA zurückgesandt?

Die Bescheinigung können Sie im Zweifel (nochmals) über die Online-Dienste einreichen. Dann wird diese umgehend der zuständigen Sachbearbeitung zugestellt.

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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15 Antworten

xxxam 28.06.2022 | 09:25
Diese Bescheinigung musst du bei deinem Arbeitgeber abgeben. (Arbeitsbescheinigung).
xxxam 28.06.2022 | 09:27
Nachtrag: Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeld I
Grisuam 28.06.2022 | 09:29
Mein Arbeitsverhältnis ruht seit April 2015. Unter Punkt 3 auf der Bescheinigung steht: Bescheinigung des Bezuges von Rente wegen voller EM Rente und dann die Zeitangaben Ich habe bei der AfA schon nachgefragt und die wollen das von der DRV ausgefüllt haben
xxxam 28.06.2022 | 09:48
anscheinend hast du hier etwas falsch verstanden. Dein Arbeitgeber muss es ausfüllen. Zitat: Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber auf Verlangen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers oder der Agenturfür Arbeit verpflichtet ist (§ 312 SGB III). SGB III betrifft Arbeitslosengeld I
...am 28.06.2022 | 10:04
So ein Quatsch. Die Bescheinigung nach §312 ist für Übergangsgeld, Krankengeld usw. Und hat nichts mit der Arbeitsbescheinigung zu tun.
...am 28.06.2022 | 10:11
Diese Bescheinigung musst du bei deinem Arbeitgeber abgeben. (Arbeitsbescheinigung).
So ein Quatsch. Die Bescheinigung nach §312 ist für Übergangsgeld, Krankengeld usw. Und hat nichts mit der Arbeitsbescheinigung zu tun.
Edit: hat nichts mit der Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers (!) zu tun. Es geht um dieses Dokument: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url… Und muss von Leistungsträgern ausgefüllt werden. Zum ursprünglichen Thema: Ich empfehle Ihnen, die Bescheinigung über den online-dienst der DRV hochzuladen. Bei manchen DRV dauert es bis zu 4 Wochen, bis postalisch zugestellte Dokumente digitalisiert und anschließend bearbeitet werden.
Grisuam 28.06.2022 | 10:13
1. Ich kenne die Anschrift "meiner DRV". Sorry, dass ich dachte es gäbe vielleicht eine spezielle Abteilung zum ausfüllen dieser Formulare 2. Ich habe es per de-Mail geschickt und angeblich geht das ja schneller
Grisuam 28.06.2022 | 09:56
Ich glaube nicht, dass ich es falsch verstanden habe. Lt AfA erhalte ich vermutlich Nahtlosigkeit, wenn nicht wäre es für die Bescheinigung auch egal. Ich bin bereits vom Krankengeld ausgesteuert, habe 7 Jahre EM Rente. Die Berechnung des ALG1 findet fiktiv statt, da ich ja volle EM Rente erhielt. Vorher habe ich nur halbtags gearbeitet. Jetzt stelle ich mich ja fiktiv dem Arbeitsmarkt vollzeit zur Verfügung. Deshalb dann auch diese Berechnung. Die Afa will nur wissen, welches die letzte Geldleistung war und wem diese kommt. Das ist nun mal bei mir die EM Rente und die kommt von der DRV. Deswegen ist es auf der Bescheinigung ja auch unter Punkt 3 so aufgeführt.
Schadeam 28.06.2022 | 10:07
1) Die Anschrift "Ihrer DRV" sollten Sie doch kennen, Sie haben doch Rente erhalten? 2) Wenn Sie letzte Woche - egal was - beantragt haben und Ihnen - egal was - zurückgeschickt werden soll, ist es eigentlich völlig normal, dass Sie heute (Dienstag um 10 Uhr) noch keine Antwort haben.
Grisuam 28.06.2022 | 10:18
@... Vielen Dank für die Antwort! Dann versuche ich das mal
W°lfgangam 28.06.2022 | 21:37
Zitat von Wie bitte!? anzeigenausblenden
Bei manchen DRV dauert es bis zu 4 Wochen, bis postalisch zugestellte Dokumente digitalisiert und anschließend bearbeitet werden.
4 Wochen um ein Dokument einzuscannen? Ist wohl ein Witz! Ach so, die scannen mit sowas:(...)
...es liegt nicht am Scanner/zentrale Hochleistungsscanner im Posteingang sind auch im ÖD Standard! Personalmangel vielleicht/sicher - auf dem weiten Weg bis zum Schreibtisch/auch dort unterbesetzt?! ;-)) ÖD = sicherer/gut bezahlter Arbeitsplatz war gestern ...das Angebot ist sehr groß/offene Stellen - da digitalisiere ich doch nicht öde Papier für lau, wenn ich 3 Entgeltstufen höher als Ordnungsdienst in der Nachbarbehörde tgl. frische Luft atmen kann ;-) Gruß w.
Grisuam 04.09.2022 | 08:22
Hallo an Alle, nachdem ich jetzt insgesamt 5x diese Bescheinigung an die DRV geschickt habe, das letzte Mal am 23.08. (immer per Einschreiben), habe rein geschrieben, sie sollen es mir innerhalb 1 Woche nach Eingang meines Schreibens ausgefüllt zurück senden und dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, habe ich gestern ein Schreiben von der DRV erhalten wo mein Versicherungszeitraum der Reha 2016 drin steht. Die beigelegte Bescheinigung des Arbeitsamtes haben sie immer noch nicht ausgefüllt! Aufgrund dessen wird mein ALG 1 weiterhin nicht bearbeitet. Da habe ich nun einen vorläufigen Bescheid nach §328 SGB III beantragt, wenigstens das hat funktioniert und ich habe wenigstens ein bißchen Geld erhalten. Warum die Afa so auf diese Bescheinigung beharrt? Keine Ahnung, zum berechnen nützt es ihnen nichts, da ich in eine Qualifikationsgruppe eingeteilt werde und fiktiv berechnet werde. Denen habe ich auch bereits Kopien meiner Renten Bewilligungsbescheide geschickt. Nun meine Frage: Also AfA will nach wie vor diese Bescheinigung. (Warum auch immer) DRV füllt diese nach wie vor nicht aus. (Warum auch immer) Und jetzt? Soll ich die DRV auch noch für diese Bescheinigung verklagen? Geht das? Ist es für einen DRV SB wirklich sooooo verdammt schwer 3 Zeilen mit Zahlen zu schreiben ????? Nur von ..... bis ..... von ..... bis ..... von ..... bis ..... Ich habe echt die Sch.... gestrichen voll!
Kaiseram 04.09.2022 | 10:06
Zitat von Grisu anzeigenausblenden
Wehklagen Sie wie und warum Sie wollen. Es müsste allerdings auch dem Dümmsten klar sein, dass ein Forum da nicht helfen kann, oder glauben Sie hier hat jemand Einfluss auf die Bearbeitungsweise Ihrer zuständigen Sachbearbeitung?
Berndam 04.09.2022 | 18:22
Schicken Sie Ihre Dokumentation zur Kommunikation mit der DRV in Kopie an die AfA und beziehen Sie sich auf § 65 Abs. 1 SGB I und bitten die AfA sich mit der DRV auseinandersetzen, Sie haben ja schon alles erdenkliche getan.
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