Hallo Grisu!
Unter Ziffer 3 sollte ein Eintrag namens "Bescheinigung des Bezuges von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu finden sein. Dieser ist von der Sachbearbeitung auszufüllen.
Aussagen zur Dauer der Bearbeitung können wir in diesem Fall natürlich nicht machen. Evtl. wurde die Bescheinigung auch direkt an die AfA zurückgesandt?
Die Bescheinigung können Sie im Zweifel (nochmals) über die Online-Dienste einreichen. Dann wird diese umgehend der zuständigen Sachbearbeitung zugestellt.
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung