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Experten-Antwort

BESCHÄFTIGUNGSÜBERSICHT

von Sibbi01.02.2024 | 09:59
1612 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie soll so eine Beschäftigungsübersicht im Rentenantrag für die Erwerbsminderung aussehen? Also Zeitraum ist klar... 1. bei der genauen Beschäftigung oder Tätigkeit....ist zur Beschaftigungs-Bezeichnung auch der Name des Arbeitgebers wichtig? 2. Wenn ich die Lohn oder Gehaltsgruppe nicht weiß, weil nichts eindeutig im alten Vertrag oder Lohnabrechnung von früher aufgelistet ist, soll ich dann meinen Montasverdienst reinschreiben? 3. Wenn sich in meinem jetzigen Beschäftigungsverhältnis mehrmals die Gehaltsgruppe (z.B. durch neue Qualifikationen) geändert hat, reicht es die Letzte aufzuschreiben? 4. Muss ich auch die kleinen steuerfreien Jobs vor der Ausbildung angeben? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Sibbi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Informationen werden als Abgleich zu den übermittelten Daten in Ihrem Versicherungsverlauf benötigt. 

 

zu 1:Soweit Ihnen die Arbeitgeber noch bekannt sind, sollten Sie diese im Formular aufnehmen. 

 

zu 2: Sie können alternativ auch den Monatsverdienst, falls vorhanden den Jahresverdienst aufnehmen. 

 

zu 3: die letzte Lohn- bzw. Gehaltsgruppe ist ausreichend. 

 

zu 4: Sofern die Beschäftigungen bzw. Ferienjobs nicht der Sozialversicherungspflicht unterlagen, brauchen Sie diese nicht mit aufnehmen. 

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2 Antworten

lang und breitam 01.02.2024 | 14:19
Füllen Sie die Zeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus. Auch kleine Minijobs. Die unterschiedlichen Qualifikationen innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses sind dabei nicht so sehr maßgeblich, sondern der Zeitraum der Beschäftigung insgesamt mit letzter Tätigkeit. Die Angabe des Arbeitgebers sollte entsprechend auch soweit möglich mit angegeben werden. Die Auflistung wird zunächst benötigt, um u.a. auch die Daten mit Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf (vor Eintritt der Erwerbsminderung) nochmal abzugleichen und evtl. vorhandene Lücken zu schließen um auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen bzw. im Falle einer Bewilligung dann alle rentenrechtlichen Zeiten für die Berechnung 'parat' zu haben. Wenn für weitere Bearbeitungsvorgänge noch weitere Angaben erforderlich sein sollten, kommt Ihre zuständige DRV auf Sie zu.
Feliam 01.02.2024 | 15:38
Es geht im Prinzip darum, herauszufinden, was Ihr sogenannter Hauptberuf ist und welche Tätigkeiten Sie bisher ausgeübt haben. Der Hauptberuf spielt nur noch eine Rolle bei Antragstellern, die vor 1961 geboren sind, weil hier noch eine teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit in Frage kommen könnte. Die Auflistung der bisherigen Tätigkeiten kann Aufschluss darüber geben, ob ggf. aufgrund der beruflichen Erfahrungen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha) in Betracht kommt, um die Rentenzahlung abzuwenden (Reha vor Rente!). Das Wichtigste ist also die Beschreibung der Tätigkeit, alles andere können Sie weglassen.
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