Die Informationen werden als Abgleich zu den übermittelten Daten in Ihrem Versicherungsverlauf benötigt.
zu 1:Soweit Ihnen die Arbeitgeber noch bekannt sind, sollten Sie diese im Formular aufnehmen.
zu 2: Sie können alternativ auch den Monatsverdienst, falls vorhanden den Jahresverdienst aufnehmen.
zu 3: die letzte Lohn- bzw. Gehaltsgruppe ist ausreichend.
zu 4: Sofern die Beschäftigungen bzw. Ferienjobs nicht der Sozialversicherungspflicht unterlagen, brauchen Sie diese nicht mit aufnehmen.