Hallo Erwerbsminderungsrente,
die Ausübung einer solchen Beschäftigung wäre dem zuständigen Rentenversicherungsträger auf jeden Fall mitzuteilen und könnte zu einer Überprüfung der getroffenen Entscheidung bezüglich der Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung