Guten Morgen Uwe,
es kann viele Gründe geben, warum das Übergangsgeld oder die Reisekosten noch nicht ausbezahlt wurden. Nicht alle diese Gründe gehen zu Lasten der Rentenversicherung. So muss zum Beispiel am Ende der Maßnahme der Bildungsträger (wir vermuten nach Ihrer Schilderung, dass Sie an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen) die Beendigungsmitteilung an die Rentenversicherung übermitteln, ansonsten kann das Übergangsgeld nicht ausbezahlt werden. Auch Reisekosten können erst durch die Rentenversicherung gezahlt werden, wenn die Teilnahme durch den Bildungsträger bestätigt wurde und die Fahrstrecke und das genutzte Beförderungsmittel bekannt sind. Und so gibt es noch weitere Gründe. Auch für den Fall, dass Sie an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilnehmen, verhält es sich ähnlich.
Letztendlich können die Gründe aber von hier aus nicht nachvollzogen werden.
Der Gang zum Sozialgericht ist in der Regel nur möglich, wenn Sie zuvor einen Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben, und dieser abschlägig beschieden wurde. Ein Untätigkeitsklage ist nur möglich, wenn die beklagte Behörde nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihr Anliegen reagiert. Auch das ist von hier aus nicht nachvollziehbar.
Aus den oben genannten Gründen bietet es sich daher an, bei der zuständigen Sachbearbeitung direkt nachzufragen. In der Regel versendet die Rentenversicherung Schreiben und Bescheide, die im Briefkopf die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung beinhalten.
Alternativ können Sie auch eine der Beratungsstellen der DRV Berlin-Brandenburg kontaktieren, was pandemiebedingt derzeit erstmal nur telefonisch möglich ist. Die Telefonnummern finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BerlinBrandenburg/DE/Aktuelles/Nachrichten/Auflistung_Telefonnummern.html;jsessionid=28C6368F0D73E1FA76F47F6485D6799C.delivery2-3-replication
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung