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Experten-Antwort

Beschwerde wegen Untätigkeit

von unbekannt1311201913.11.2019 | 17:45
1034 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, am 01.01.2020 möchte ich als Schwerbehinderte(80%)vorzeitig meine Rente beziehen. Die Vvoraussetzungen sind gegeben. Am 25.072019 habe ich mit einer Sachbearbeiterin der regionalen DRV vollständig den Rentenantrag korrekt gestellt. Ich wartete 6 Wochen auf den Rentenbescheid. Nichts geschah. So rief ich die Telefonnummer in Stralsund an und fragte nach.Da wurde mir in einem militärischen Tonfall mitgeteilt,dass die Kopie des Schwerbehindertenausweises fehle.Das konnte erstens nicht sein,da die hiesige Sachbearbeitung in meiner Anwesenheit alles eingescannt hatte. Zweitens, wenn es denn nicht von der Dame richtig eingescannt wurde,woher sollte ich das wissen? Ich bin übernatürlichen Kräfte nicht mächtig!!! Wenn diese Kopie vorläge,dann müsse noch eine Anforderung an den Arbeitgeber über die Höhe meines augenblicklichen Gehaltes gesandt werden. Also sandte ich per E-Mail eine Kopie an die DRV Bund und etwas später,nach einem erneuten Gespräch mit einer Sachbearbeiterin in Stralsund,eine Kopie per Post nach Stralsund. Nichts geschah.Immer noch kein Rentenbescheid. So rief ich Ende Oktober das Landesamt für Besoldung und die Sachbearbeiterin meiner Personalangelegenheiten bei der Bezirksregierung an.Beide Dienststellen versicherten mir,dass keine Anforderung der DRV eingegangen sei. Ich brauche den Rentenbescheid dringend,um meine Betriebsrente zu beantragen. Außerdem sagte man mir bei der Bezirksregierung,dass meinen Arbeitsvertrag erst auflösen kann,wenn der Rentenbescheid der DRV vorliegt. Das ist die Fürsorgepflicht meines Arbeitgebers. Ich brauche meinen Rentenbescheid,um zum 01.01.2020 die Rente zu beziehen.40 Jahre habe ich durchgehend meinen Rentenbeitrag entrichtet. Ist das fair, wie die DRV mit mir umgeht? Das darf doch nicht sein! Oder? Was kann ich denn noch machen, damit ich pünktliche Ende Januar alle meine Renten erhalte?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo unbekannt13112019,

auch wenn Ihr Rentenverfahren bisher nicht reibungslos verlaufen ist – noch ist Ihre Rentenversicherung im "Zeitplan". Die Antragsunterlagen liegen nun vollständig vor und Ihre Rentenversicherung ist der Lage, nachdem die Entgeltdaten bis zum Rentenbeginn vorliegen bzw. vorgelegt werden, den Rentenbescheid rechtzeitig zu erteilen. Auch wenn Sie bisher keine so guten telefonische Erfahrungen gemacht haben, könnten Sie ja Anfang Dezember trotzdem nochmals bei Ihrer Rentensachbearbeitung anrufen und nach dem Sachstand fragen bzw. abklären, was einer rechtzeitigen Bescheiderteilung eventuell entgegen steht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter unbekannt13112019,

wir versichern Ihnen, dass unsere Stellungnahme so, wie sie bei Ihnen angekommen ist, absolut nicht gemeint war. Wir wollten Sie auf keinen Fall beleidigen oder sonst in irgendeiner Weise unhöflich oder respektlos behandeln.

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Rückfragenam 13.11.2019 | 18:00
Und was haben Sie im Antrag unter Punkt 9.4.1 angekreuzt? "Die Anforderung der Gesonderten Meldung für eine Hochrechnung soll durch den Rentenversicherungsträger erfolgen." oder "Eine Hochrechnung soll unterbleiben (die Meldung zum Beschäftigungsende bitte abwarten)" Wenn "Hochrechnung soll unterbleiben", dann kann Ihre Rente erst berechnet werden, wenn die letzte Arbeitsbescheinigung vorliegt. Dies sollten Sie bitte zunächst noch einmal prüfen.
unbekannt13112019am 13.11.2019 | 20:08
Ich habe nichts angekreuzt! Das machte die Dame der DRV als ich den Antrag stellte. Zitat aus dem Antrag auf Versicherungsrente:"Sonstige Angaben 9.4.1. Erzielen Sie bis zum Rentenbeginn beitragspflichtige Eunnahmen? ja 9.4.1.1 Arbeitsentgelt(ggf.auch aus geringfügiger Beschäftigung/Vorruhestandsgeld: ja Anforderung der Gesonderten Meldung: Die Anforderung der Gesonderten Meldung für eine Hochrechnung soll durch den Rentenversicherungsträger erfolgen."
W°lfgangam 13.11.2019 | 21:15
Hallo unbekannt13112019, wir stehen heute 2,5 Monate vor dem Zahltag Ihrer 1. Rentenzahlung. Insofern noch ein bisschen früh, den Hahnenkamm aufzustellen. Erste Aufregung ist geboten, wenn der Rentenbescheid in der ersten/zweiten Januar-Woche noch nicht vorliegt. Der Antrag – statt Ende Oktober/im Rahmen der Hochrechnungsfrist von 3 Monaten, schon im Juli gestellt – war sowas von kontrapunktiv für die Sachbearbeitung!! Hätte die aufnehmende Stelle Ihnen aber auch erklären können, dass der Antrag erst mal in der 'Halde viel zu früh gestellten Anträge' versenkt wird ...just in time geht anders, bevor die Halde nachgezogen wird ;-) *) > Außerdem sagte man mir bei der Bezirksregierung,dass meinen Arbeitsvertrag erst auflösen kann,wenn der Rentenbescheid der DRV vorliegt. 99,9 % der Antragsteller beenden ihr Arbeitsverhältnis im Rahmen einer fristgerechten Kündigung/können Ihren Arbeitsvertrag lesen ...0,1 % sind Bangebüxe und machen dahingehend nichts, nicht bis aus der zu 100 % erwarteten Rente auch ein 1000-%-Rentenbescheid wird. Ich habe schon Arbeitgeber erlebt, die dem Beschäftigten ganz deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Sie Ihre Beschäftigung bis zur fristgerechten Kündigung/Arbeitsende fortzusetzen haben – im ÖD ! Gut zu wissen auch: die DRV interessiert die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses überhaupt nicht. Tritt als Folgewirkung einer nicht rechtzeitigen Kündigung + weiterer Arbeit bis zum Vertragsende noch zu hoher Hinzuverdienst neben der Rente ein, na dann gute Nacht für die volle Rente zum anvisierten Rentenbeginn und VBL bis zum Jahresende adé /keine Teilzahlung. > Ich brauche den Rentenbescheid dringend,um meine Betriebsrente zu beantragen. Die VBL kann sowieso erst tätig werden, wenn die Abmeldung zum Beschäftigungsverhältnis erfolgt ist. Die Vorlage eines Antrags dahin mit Rentenbescheid kann vor dem 01.01. gar nicht bearbeitet werden. Hätte Ihnen Ihre Personalstelle auch erklären können ... Gruß w. PS: Dass zudem eine kleine Panne passiert ist/fehlende Kopie nicht angekommen ...bzw. im Rahmen der Digitalisierung im 'Nirvana' abgelegt wurde - ärgerlich, aber keinen wirklichen Aufreger wert. Sie befinden sich gerade mal erst 14 Tage im Bearbeitungsmodus Ihrer Rente befinden, in den nächsten Wochen hätten Sie automatisch eine Nachfrage der DRV erhalten ;-) *) > Ist das fair, wie die DRV mit mir umgeht? *hüstel ...die Unfairness haben Sie leider selbst eingeleitet!
W°lfgangam 13.11.2019 | 21:27
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo unbekannt13112019,

wir stehen heute 2,5 Monate vor dem Zahltag Ihrer 1. Rentenzahlung.

Insofern noch ein bisschen früh, den Hahnenkamm aufzustellen. Erste Aufregung ist geboten, wenn der Rentenbescheid in der ersten/zweiten Januar-Woche noch nicht vorliegt.

Der Antrag – statt Ende Oktober/im Rahmen der Hochrechnungsfrist von 3 Monaten, schon im Juli gestellt – war sowas von kontrapunktiv für die Sachbearbeitung!! Hätte die aufnehmende Stelle Ihnen aber auch erklären können, dass der Antrag erst mal in der 'Halde viel zu früh gestellten Anträge' versenkt wird ...just in time geht anders, bevor die Halde nachgezogen wird ;-) *)

> Außerdem sagte man mir bei der Bezirksregierung,dass meinen Arbeitsvertrag erst auflösen kann,wenn der Rentenbescheid der DRV vorliegt.

99,9 % der Antragsteller beenden ihr Arbeitsverhältnis im Rahmen einer fristgerechten Kündigung/können Ihren Arbeitsvertrag lesen ...0,1 % sind Bangebüxe und machen dahingehend nichts, nicht bis aus der zu 100 % erwarteten Rente auch ein 1000-%-Rentenbescheid wird. Ich habe schon Arbeitgeber erlebt, die dem Beschäftigten ganz deutlich zu verstehen gegeben haben, dass Sie Ihre Beschäftigung bis zur fristgerechten Kündigung/Arbeitsende fortzusetzen haben – im ÖD !

Gut zu wissen auch: die DRV interessiert die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses überhaupt nicht. Tritt als Folgewirkung einer nicht rechtzeitigen Kündigung + weiterer Arbeit bis zum Vertragsende noch zu hoher Hinzuverdienst neben der Rente ein, na dann gute Nacht für die volle Rente zum anvisierten Rentenbeginn und VBL bis zum Jahresende adé /keine Teilzahlung.

> Ich brauche den Rentenbescheid dringend,um meine Betriebsrente zu beantragen.

Die VBL kann sowieso erst tätig werden, wenn die Abmeldung zum Beschäftigungsverhältnis erfolgt ist. Die Vorlage eines Antrags dahin mit Rentenbescheid kann vor dem 01.01. gar nicht bearbeitet werden. Hätte Ihnen Ihre Personalstelle auch erklären können ...

Gruß

w.

PS: Dass zudem eine kleine Panne passiert ist/fehlende Kopie nicht angekommen ...bzw. im Rahmen der Digitalisierung im 'Nirvana' abgelegt wurde - ärgerlich, aber keinen wirklichen Aufreger wert. Sie befinden sich gerade mal erst 14 Tage im Bearbeitungsmodus Ihrer Rente befinden, in den nächsten Wochen hätten Sie automatisch eine Nachfrage der DRV erhalten ;-)

*) > Ist das fair, wie die DRV mit mir umgeht?

*hüstel ...die Unfairness haben Sie leider selbst eingeleitet!

Korrektur: Ende September wäre richtig. Damit verschieben sich die skizzierten Terminabläufe etwas ...liegen aber immer noch voll im Plan, ohne das es nach wie vor 2,5 Monate vor Zahltag einer Aufregung bedarf. Gruß w.
Mondkindam 14.11.2019 | 08:27
im übrigen können Renten mit Rentenbeginn 01.01.2020 erst seit dieser Woche gerechnet werden. Es war also bisher keine Bescheiderteilung möglich.
unbekannt13112019am 14.11.2019 | 14:56
Sehr geehrter Herr Experte! Warum sind Sie unhöflich und respektlos? Habe ich Ihnen etwas getan?
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