Hallo Köln2019,
die telefonische Rücksprache mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin verschafft in vielen Fällen Klarheit, die Kontaktdaten dürften dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen sein.
Warum Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen wurde, kann viele Gründe haben. Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlichen Rehabilitationsangeboten und den Rahmenbedingungen - und von berechtigten Wünschen.
Eine Begründung dürfen Sie jedoch erwarten!