Gilt das für alle Formen der Erwerbsminderungsrente, d.h Voll-Erwerbsminderungsrente, Teil-Erwerbsminderungsrente, und Arbeitsmarktrente und gilt der Besitzschutz auch unabhängig davon ob diese Renten unbefristet oder befristet sind?
Ja...,
Wenn Sie nur drei Wochen rückwärts gucken, finden Sie mindestens zehn Antworten dazu. Es gilt für jede Art der vorgezogenen Altersrente und es ist egal, ob es befristete oder unbefristete, ob teilweise Erwerbsminderungsrente oder volle EMR war. Und Sie können sich dazwischen 23 Monate aufs Sofa legen aber spätestens dann sollte die Folgerente beginnen. Der Bestandsschutz gilt, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Monaten beginnt.
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