Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Besonders langjährig Versicherte -

von Christin12.10.2018 | 11:19
89 Ansichten
5 Antworten
Hallo liebes Expertenteam, ich bin 1958 geboren und gehöre, da ich bereits mit 15 angefangen habe zu arbeiten, zu den besonders langjährig Versicherten. Ich könnte somit nach der Tabelle mit 63 und 12 Monaten - also mit 64 - abschlagsfrei in Rente gehen. In einem Forum habe ich gelesen, dass früher die Möglichkeit bestand, dass sollte man mit 63 bereits gehen wollen und dann die Regelung des langjährig Versicherten zum Tragen kommt, man den fehlen Betrag für dieses eine Jahr zuzahlen kann. Gibt es diese Möglichkeit heute auch noch? Vielen Dank für eine Antwort. Christin

5 Antworten

senf-dazuam 12.10.2018 | 12:51
Hallo Christin! Bitte nicht die beiden unterschiedlichen renten durcheinanderwerfen. Wenn Sie mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen können ... prima. Wenn Sie bereits mit 63 vorzeitig in Rente gehen wollen, dient als Bezugsrahmen zum Abschlag nicht die Altersgrenze von 64. Sofern keine besonderen Vertrauensschutzregelungen greifen, können Sie (Jahrgang 58) diese Rente abschlagsfrei mit 66 Jahren erhalten. Somit sind 36 Monate vorher 10,8 % Abschlag enthalten. Diesen Abschlag können Sie jedoch durch eine Sonderzahlung ausgleichen (siehe § 187a SGB VI). Lassen Sie sich dazu beraten und von der DRV den nötigen Betrag ausrechnen.
-am 12.10.2018 | 14:01
Hallo Christin, senf-dazu hat schon richtig geantwortet: Wollen Sie die Altersrente die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, hat diese Rente einen Abschlag. Diesen Abschlag können Sie ausgleichen oder zumindest mindern, wenn Sie eine Sonderzahlung nach § 187a SGB VI leisten. Diese Regelung besteht auch immer noch. Lassen Sie sich bei Interesse von Ihrem Rentenversicherungsträger hierzu eine individuelle Auskunft über die Höhe der Sonderzahlung erstellen.
W*lfgangam 12.10.2018 | 20:05
Hallo Christin, damit Sie eine Ahnung habe, von welchen Nachzahlungsbeträgen wir hier reden, nehmen Sie nur Ihr persönliches Jahreseinkommen /Ihren + den AG-Beitrag und den daraus resultieren mtl. Brutto-Rentenzuwachs /was 'kostet' mich das/was bringts jetzt schon MIT dem AG-Beitrag zusammen. Beispiel: Durchschnittseinkommen als Grundlage, aktuell 37873 EUR jährlich. - Gesamtbeitrag 18,6 % = 7.044 EUR - mtl. Rentenzuwachs daraus = 32,03 EUR - vor Abschlag, vor Abzug KV/PV, vor Steuern auf die Rente Der Nachzahlungsbetrag wird vom Verhältnis her noch ein klein wenig höher ausfallen aufgrund der Berechnungsmodalitäten – und 10,8 % Abschlag geht irgendwo in 200+ Im Detail ist natürlich eine örtliche Beratung angesagt und auch, bei Zahlungsabsicht, die Hinzuziehung eines Steuerberater ...wegen evtl. absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen/was zahle ich tatsächlich. Gruß w. PS: wenn Sie bereits 15 Jahre nach Rentenbeginn Ihr eingezahltes Kapital wieder auf dem eigenen Konto haben sollten – sofern die künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen /Rentenerhöhungen /gesetzliche 'Haltelinien, entsprechend auf die Rentensteigerungen umgesetzt werden würden, wäre das eine 'fantastische Kapitalanlage', die Sie derzeit sicher nirgendwo erhalten können ("Sofortrente - 25-30 Jahre?") – bis dahin laufen Sie schlicht Ihren der DRV gezahlten Euronen hinterher ...muss jede/r selbst wissen, wo er sein sonst frei verfügbares Kapital bis zur Wiederkehr bunkert - das 1 Mehrjahr mit Arbeit überbrückt ist rentabler *g
Vor der Renteam 12.10.2018 | 22:27
Hallo Christin, ich würde mir an ihrer Stelle überlegen, noch diese vier Jahre bis zur abschlagsfreien Rente zu arbeiten. Wenn sie natürlich heute schon die Sinnkriese haben.... Bei den Ausgleichszahlungen ist es so, dass man gute 21 Jahre diese Rente beziehen sollte, um die Einzahlungen wieder durch Rentenzahlungen auszugleichen. Steuerlich kann das aber interessant sein. Sie könnten die Mittel auch anlegen oder unters Kopfkissen legen und sich das selbst monatl. zuweisen. Entscheidend ist eben die eigene Disziplin oder die der besseren Hälfte. -:) In einem Artikel der FAZ hat ein Steuerberater eine ganz eigene These dargestellt: So früh wie möglich mit Abschlägen in Rente gehen und die Differenz durch einen Minijob kompensieren. Mathematisch hat der recht, nur frage ich mich immer, ob der Gesetzgeber, der das ja zulässt, den Ast des Generationenvertrags selbst absägt. Das ist aber ein anderes Thema. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026