Hallo Sanni,
mit den Infos die Sie bekommen haben, sind Sie wahrscheinlich schon ganz gut aufgestellt.
Ergänzend dazu die Rechtsquelle in der Verlinkung (Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung § 51 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere Punkt 2.3.3 )
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/gra_sgb006_p_0051.html#doc1576758bodyText6
Ich möchte den Tipp von "Abschläge" nochmal aufgreifen, sich bei der Entscheidungsfindung durch ein Beratungsgespräch, bei der nächstgelegenen Auskunfts- ud Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, ggf. mittels Probeberechnungen etc. unterstützen zu lassen.