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Experten-Antwort

besonders langjährige Rentenversicherung

von K.B.07.11.2018 | 14:46
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Hallo, im Jahr 2030 werde ich die 45 Jahre ununterbrochene Berufstätigkeit erreicht haben. Dann bin ich 61 Jahre habe aber das Renteneintrittsalter nicht erreicht. In der Rentenauskunft bestätigen Sie Rentenbeginn für besonders langfristig Versicherte: 2034. Dann hätte ich 49 Jahre ununterbrochen gearbeitet. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine abschlagsfreie Alternative eines Rentenbeginns nach 45 Jahren in meinem Falle mit dem Alter von 59 es gibt. Vielen Dank K.B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo K.B.,

vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

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3 Antworten

senf-dazuam 07.11.2018 | 14:55
Hallo K.B. Um die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten zu können, müssen Sie - die Altersgrenze erreicht haben (abhängig vom Genurtsjahr) - die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Ist nur ein Kriterium erfüllt, müssen Sie solange warten, bis auch das zweite erfüllt ist. Vorzeitig wird diese rente nicht gezahlt. Wenn Sie ein wenig hier im Formum stöbern, werden Sie feststellen, dass etwa einmal pro Woche danach gefragt wird und immer wieder die gleiche Antwort kommt.
W*lfgangam 07.11.2018 | 21:08
Hallo K.B., die Rentenauskunft ist weder eine verbindliche _Bestätigung_ eines späteren Rentenbeginns, noch eine Zusicherung der zu erwartenden Rente. Ist nur eine Momentaufnahme, wenn HEUTE alle Bedingungen für die jeweiligen Rentenarten zum Tag X erfüllt wären/vorausschauend erfüllt werden könnten – und dann die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie heute gelten. Ihr Erlebensfall wird ja auch nicht garantiert/bestätigt ...noch können Sie es für den morgigen Tag tun ;-) Gruß w.
KSCam 07.11.2018 | 22:05
Aus heutiger Sicht mit den bestehenden Gesetzen ist es utopisch bei Ihrem Jahrgang von einer abschlagsfreien Rente vor 65 Jahren zu träumen. Aber was solls? Keiner von uns weiß doch wie die Gesetze in 10 oder 15 Jahren sein werden. So gesehen "stirbt die Hoffnung zuletzt".
Deutsche Rentenversicherung
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