Hallo Ockert Klaus,
vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Ob eine Altersrente voll oder zumindest anteilig gezahlt werden kann, ist deshalb im Einzelfall zu prüfen. Zur Klärung sollten Sie deshalb eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen, zumal sich die Hinzuverdienstregelungen ab 01.07.2017 ändern werden.