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Experten-Antwort

Besonders langjährige Versicherte

von Ockert Klaus03.01.2017 | 14:17
1364 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1952, selbständig und seit 1967 ununterbrochen bei der dt. Rente versichert. Als besonders langjähriger Versicherter kann ich mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Da ich nach meinem 65. weiter selbständig arbeiten will sollte ich wissen ob es bei dieser Rentenart eine Zuverdienstgrenze gibt, oder ob ich meine Rente erst nach den 65 + 6 Monaten beantragen soll. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ockert Klaus,

vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Ob eine Altersrente voll oder zumindest anteilig gezahlt werden kann, ist deshalb im Einzelfall zu prüfen. Zur Klärung sollten Sie deshalb eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen, zumal sich die Hinzuverdienstregelungen ab 01.07.2017 ändern werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Ockert Klausam 03.01.2017 | 15:13
Vielen dank. Leider ist dies keine Antwort auf meine Frage
santanderam 03.01.2017 | 15:20
Die Frage ist beantwortet. Die Regelaltersrente erreichen sie mit 67 + X. Vorher gibts bei jeder Rente Hinzuverdienstgrenzen.
W*lfgangam 03.01.2017 | 18:00
Hallo Ockert Klaus, da Sie die 45 Jahre voll haben, konnte die Altersrentersente schon mit 63 ohne Abschlag gezahlt werden. Aber egal ob Sie diese Rente mit 63 64 65 in Anspruch nehmen - der Rentenbeginn liegt _vor_ Ihrer Regelaltersgrenze 65+6 und damit sind bis dahin immer Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Rente unschädlich. Die "Flexirente" ab 01.01.2017 könnte für Sie interessant sein. Sofern Ihre aktuellen Einkommensverhältnisse als gut bis sehr gut zu bezeichnen sind (ab 37000 aufwärts beginnt allerdings schon der kritische Bereich einer Nullrentenzahlung), wird das auch nichts mit einer schon möglichen Teilrente. Interessanter vielleicht, ab Erreichen der Regelaltersrente weiter (Pflicht-)Beiträge zu zahlen, um jährlich einen Rentenbonus zu erhalten. Bei freiwilligen (Mindest-)Beiträgen in der Vergangenheit und ab Erreichen der Regelaltersrente sieht das schon wieder anders aus. Hier hilft nur eine individuelle Beratung anhand der konkreten Zahlen. Gruß w.
senf-dazuam 04.01.2017 | 09:53
Hallo Klaus! Die Expertenantwort war etwas kompakter, aber trotzdem genau das, was Sie erfahren wollen: "vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten." Die "Rente für besonders langjährig Versicherte" beginnt (wie die meisten Rentenarten) vor der Regelaltersgrenze und daher gelten hier die Hinzuverdienstgrenzen (fängt pi mal Daumen bei 450 Euro pro Monat an).
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