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Experten-Antwort

besonders langjährige Versicherte

von Petermann16.10.2015 | 13:24
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3 Antworten

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Ein am 02.05.1954 geborener Mann, weder im Bergbau tätig gewesen noch schwerbehindert erhält zu 01.10.17 frühstmögliche Rente ohne Abschläge als besonders langjähriger Versicherter.(über 45 VS.Jhr. sind vorhanden) Nach meiner Kenntnis müsste allerdings auch Altersrente für langjährig Versicherte mit 9,6 % Abschlag zum 01.06.2017 (ohne Vertrauensschutzreglung) möglich sein. Macht zwar rechnerisch wenig Sinn, aber dennoch schreibt die Rentenversicherung im Prospekt: Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen. Was ist nun richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente für b e s o n d e r s langjährig Versicherte kann tatsächlich nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Bei der Rente mit 63 (01.06.2017) mit einem Abschlag in Höhe von 9,6 Prozent handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte.

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2 Antworten

SaschaKam 16.10.2015 | 13:31
Beides ist richtig. Die Rente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, sondern - in ihrem Fall - frühestens ab 01.10.2017. KÖNNTE sie frühzeitig in Anspruch genommen werden, würde die Rentenkürzung bei Rentenbeginn 01.06.2017 nur 1,2 % (4 Monate) betragen. Die Rente für langjährig Versicherte hat zunächst die gleichen Altersgrenzen wie die Regelaltersrente, allerdings kann sie vorzeitig ab Alter 63 in Anspruch genommen werden - mit den entsprechenden Abzügen.
Schadeam 16.10.2015 | 13:30
Das eine ist die AR für besonderslangjährig Versicherte, die es abschlagsfrei erst mit 63+4 gibt. Das andere ist die AR für langjährig Versicherte, die ab 63 mit 9,6 % Abschlag möglich ist. Das was im Prospekt steht ist richtig. Ihr Verständnisproblem liegt wahrscheinlich darin, dass Sie die einzelnen Rentenarten vermischen möchten und nicht strikt voneinander trennen. Weitere Rentenarten wären die AR für Schwerbehinderte oder die RegelAR, Sie sehen also, der Jahrgang 54 hat mehrere Möglichkeiten in Rente zu gehen, jede fordert andere Vorbedingungen.
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