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Experten-Antwort

Besser höheres Krankengeld beziehen als niedrigere Atersrente zu 100% oder Teil-Alters-Rente zu 99%?

von S.Sebla12.03.2024 | 23:18
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6 Antworten

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Mein jetziger Krankengeldbezug ist doppelt so hoch wie die spätere Alters-Rente ab in ein paar Monaten, der Rentenantrag steht bevor. Mir wurde geraten, den Rentenantrag aufzuschieben und weiter für die restlichen Monate (noch 12) das höhere Krankengeld zu beziehen. Ist dies möglich? Im Netz habe ich gelesen, dass bei Bezug einer 100%igen Rente kein Krankengeldanspruch besteht, bei Bezug einer Teilrente von 99% jedoch Anspruch auf Krankengeld besteht. a) gilt dies auch für die Altersrente? b) ich muss neben meiner kleinen Alters-Rente arbeiten zu gehen: würde ich bei 100% meiner Altersrente tatsächlich keinen Anspruch auf Krankengeld haben, würde das mein "zusätzlich Arbeiten gehen" sehr unattraktiv machen, denn ich würde sicher keinen Lohn bekommen für z.B. 4 Wochen ausfall? Wie verhält sich dies? Was raten Sie mir?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Ihr Krankengeld höher ist als die zu erwartende Altersrente empfiehlt es sich, den Antrag auf die Altersrente noch nicht zu stellen.

Spätestens wenn das Schreiben Ihrer Krankenkasse kommt, einen Rehabilitations- oder Rentenantrag zu stellen, lassen Sie sich von der Rentenversicherung beraten.

Ggf. könnte auch eine Rente wegen Erwerbsminderung günstiger sein.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

 

 

 

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5 Antworten

Mikeam 12.03.2024 | 23:29
Sechs Wochen Entgeltfortzahlung bekommt man auch bei einer Vollrente. Krankengeld gibt es nur bei einer 99,99 % Rente.
Versuchen kann mans'sam 13.03.2024 | 00:43
Ob Sie die 12 Rest-Monate Krankengeld noch aufbrauchen können, ist fraglich, aber versuchen können Sie es. In den allermeisten Fällen fordert die Krankenkasse aber mit 10-Wochenfrist zur Stellung eines Rehantrages auf und schänkt Ihr Dispositionsrecht ein. Wenn Sie dann nicht fristgerecht den Antrag stellen, wird Ihr Krankengeld eingestellt. Mit einer Teilrente (max. 99,99 Prozent) haben Sie bei Weiterarbeit auch noch weiterhin Anspruch auf Krankengeld (aber nur wenn es sich nicht um einen Minijob handelt). Auf die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben Sie sowieso Anspruch.
KKam 13.03.2024 | 06:27
Wenn Sie bei Rentenbeginn schon Krankengeld beziehen, sollten Sie vorher mit der Krankenkasse abklären, ob Sie bei Teilrentenbezug noch weiter Krankengeldanspruch haben. In dieser Konstellation würde ich mich nicht darauf verlassen. Für Fragen zum Krankengeldbezug ist allein die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung zuständig. Es ist auch mehr als fraglich, ob die Krankenkasse einfach so weiterzahlt. Im Regelfall werden Sie aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen.
Ash wasam 13.03.2024 | 11:10
Ja und? Wer sagt denn, das etwas "groß passieren" wird? Wenn Sie aber inhatliche Anmerkungen haben oder auf Fehler hinweisen wollen, nur zu. So ist Ihr Kommentar aber schlicht überflüssig.
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