Guten Morgen Anita,
wenn Sie in Ihre letzte Renteninformation-/Auskunft schauen, finden Sie die Beträge, wie hoch eine (volle) Erwerbsminderungsrente wäre und wie hoch die Regelaltersrente 'aktuell' ist (lt. Datum Auskunft/Information). Wenn die letzte Auskunft schon etwas älter ist, können Sie sich hier auch eine aktuellere anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Der Betrag für eine EM-Rente erhält Zurechnungszeiten und Abschläge, bei dem 'normale' Rente würden noch 10,8 % Abschläge runtergerechnet, wenn Sie diese vorzeitig beanspruchen. Einen Rentenbeginnrechner, der auch den GdB berücksichtigt, finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Damit könnten Sie zumindest dann schon einmal 'kurzfristig' mit einem möglichen ALG1-Anspruch vergleichen.
Unabhängig davon können Sie aber auch den Widerspruch noch einlegen, wenn Sie auch ohne den Unfall genügend Gründe haben, dagegen zu argumentieren. 'Langfristig' wäre eine EM-Rente meist höher als eine vorgezogene Altersrente, meist auch dann, wenn es nur eine 'halbe' EM-Rente ist (aufgrund der Zurechnungszeiten, die es bei einer anderen Rente nicht gibt).
Um die Frist zu wahren genügt zunächst ein Zweizeiler, die Begründung können Sie (kurzfristig) nachreichen.
Ob Sie allerdings nun selbst kündigen sollten, sollten Sie sich noch mal gut überlegen. Haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld? Oder ggfs. auch Ansprüche an einen Unfallgegner?
Da es auch bei 'Wegeunfähigkeit' evtl. einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente geben kann, sollten Sie sich m.M.n. unbedingt jetzt ausführlich beraten lassen. 'Übergreifend' wäre da ein Sozialverband anzuraten wie z.B. VdK oder SozVD, da derartige Verbände sich auch mit ALG/KG/Unfallansprüchen auskennen. Während Ihre zuständige DRV, die Sie auch gern berät, sich auf die verschiedenen Rentenmöglichkeiten beschränken würde/müsste.
Wurschteln Sie sich da nicht alleine durch, sondern nehmen Sie Unterstützung vor Ort in Anspruch.
Viel Erfolg und gute Besserung!