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Experten-Antwort

Besserung nach voller EM-Rente - was tun ? !!

von Ulrich 9909.07.2014 | 17:45
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3 Antworten

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Ich war zwei Jahre schwer krank, und habe einen ungekündigten Arbeitsplatz. Vom der Arbeitsagentur wurde ich angehalten einen Rentenantrag zu stellen. Nun schlägt eine Therapie endlich an, und mein Zustand bessert sich zusehens. Ich habe deshalb eine Wiedereingliederung auf meinen mittlerweile Schwerbehindertenarbeitsplatz ( durch Gleichstellung von 30% ) begonnen, um das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der 3 monatigen Eingliederungsdauer fortsetzen zu können. 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme kommt der befristete Rentenbescheid ( Volle EU ) . Das Arbeitsamt hat die Zahlungen eingestellt. Was soll ich tun ? Die Rente nehmen und in 3 Jahren nach Ablauf der befristeten EU keinen Arbeitsplatz mehr zu haben ? ( solange warten die nicht ) Die Rente ablehnen wegen Besserung, mit der Gefahr, bei einem Rückfall ohne Sicherung und Einkommen dazustehen ? Kann man den Rentenbeginn verschieben, um die Erwerbsfähigkeit und Gesundung zu testen ? Wer trägt die Kosten ? Bin verzweifelt, eine echte Zwickmühle, da Regelungslücke wohl...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich 99,

Sie erhalten eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es ist nicht verboten, nebenbei einer Beschäftigung nachzugehen. Für diese Fallgestaltung existiert die Regelung, dass bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten sind. Allerdings sind Sie verpflichtet, dem Versicherungsträger die Aufnahme der Beschäftigung mitzuteilen. Damit haben Sie alles notwendige getan.

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2 Antworten

=//=am 10.07.2014 | 09:39
Wenn ich Sie richtig verstehe, wurde in den 2 Jahren Ihrer Krankheit Ihr Arbeitsplatz freigehalten (ungekündigtes Arbeitsverhältnis). Sie müssen dies allerdings unbedingt der DRV mitteilen. Je nachdem wie Ihr Leistungsvermögen eingestuft wurde - unter 3 Stunden oder 3 - 6 Stunden - könnte es, solange Sie arbeiten, zum Wegfall der Rente kommen. Nicht nur wegen der Einkommensanrechnung, sondern auch wegen Ihres Leistungsvermögens. Es muß von der DRV geprüft werden, ob Sie überhaupt mehr als 3 Stunden arbeiten können oder die Beschäftigung auf Kosten der Restgesundheit geht. Evtl. wird Ihnen dann auch nur eine teilweise EM-Rente gewährt. Schildern Sie der DRV Ihre Situation (Schon- bzw. behindertengerechter Arbeitsplatz) und warten die Entscheidung der DRV ab. Eine Regelungslücke besteht hier allerdings nicht. Die Voraussetzungen für den Bezug einer EM-Rente sind gesetzlich klar festgelegt, für den Laien aber oft nicht ganz verständlich.
=//=am 11.07.2014 | 10:10
Ganz so einfach ist es nicht. Bei einer vollen EM-Rente und einer Beschäftigung über tgl. 3 Std. muss schon mehr geprüft werden als nur das Einkommen zur Einkommensanrechnung. Unter Umständen besteht kein Rentenanspruch mehr (s. mein Thread vom 10.7.).
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