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Experten-Antwort

Bestätigung des polnischen Versicherungsträgers: Nachweis oder Glaubhaftmachung? 2

von Schlesinger05.10.2022 | 18:10
107 Ansichten
5 Antworten
Bestätigungen der o.g. Art sind laut Experten-Antwort "grundsätzlich" ein Mittel zur Glaubhaftmachung. Diese Wortwahl indiziert nach meinem Wortverständnis (Grundsatz -- Ausnahme), dass durch Bestätigungen des polnischen Versicherungsträgers ausnahmsweise auch ein Nachweis erbracht werden kann. In welchen wäre das? Die abschließende Beantwortung erbitte ich unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung (Urteil des LSG Berlin vom 14.11.1984, AZ: L 6 An 37/83). Mit Dank im Voraus!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.10.2022 | 18:24

Hallo Schlesinger,

wir verweisen auf folgenden Beitrag:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/bestaetigung-des-polnischen-versicherungstraegers-nachweis-oder-glaubhaftmachung.html

Für eine abschließende Klärung Ihrer Fragen im Hinblick auf die Anrechnung der polnischen Versicherungszeiten wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Moderatoren-Antwortam 06.10.2022 | 07:00

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Ich habe einige Kommentare entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

3 Antworten

Schlesingeram 05.10.2022 | 19:32
Die abschließende Beantwortung erbitte ich unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung (Urteil des LSG Berlin vom 14.11.1984, AZ: L 6 An 37/83). Mit Dank im Voraus!
Sonst noch Wünsche? Lächerlich.
Wenn etwas zur Kürzung Ihrer Entgeltpunkte um 1/6 (!) führen würde, würden Sie das doch sicher auch nachvollziehen wollen. Nur fehlt es offenbar im Experten-Forum an Sachlichkeit und fachlicher Expertise.
W°lfgangam 05.10.2022 | 21:41
Einfach nur RECHT ...im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften/sofern Sie damit etwas anfangen können. Ist sicher schwer zu verstehen, wenn man/SIE DPSVA /FRG /Glaubhaftmachung für relevante Zeiten, nicht selbst einordnen kann/nie davon gehört hat (*Scheiß Gesetze aber auch in einem Rechtsstaat ;-)) - oder? ...Sie scheinen mehr auf Krawall aus!! Gruß w.
DRVam 06.10.2022 | 05:26
Schlesinger schrieb

Die abschließende Beantwortung erbitte ich unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung (Urteil des LSG Berlin vom 14.11.1984, AZ: L 6 An 37/83).

Mit Dank im Voraus![/quote]

Sonst noch Wünsche? Lächerlich.[/quote]

Wenn etwas zur Kürzung Ihrer Entgeltpunkte um 1/6 (!) führen würde, würden Sie das doch sicher auch nachvollziehen wollen.

Nur fehlt es offenbar im Experten-Forum an Sachlichkeit und fachlicher Expertise.

Sonst noch Wünsche? Lächerlich.
Wenn etwas zur Kürzung Ihrer Entgeltpunkte um 1/6 (!) führen würde, würden Sie das doch sicher auch nachvollziehen wollen. Nur fehlt es offenbar im Experten-Forum an Sachlichkeit und fachlicher Expertise.
Die Expertenantwort ist eindeutig. Handeln Sie entsprechend oder lassen Sie es eben sein.
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