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Experten-Antwort

Bestands-EM-Rentner Zurechnungzeit

von the big Lobby30.01.2014 | 14:32
1555 Ansichten
8 Antworten

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Neues aus der Gerüchteküche Berlin.. Es ist davon auzugeghen das das nur die NEUEN EM-Rentner, also die ab 7/2014 von den 2 Jahren mehr an Zurechnungszeit (ca. 30€/Monat) profitieren werden. Die "EM-Bestandsrentner" 2001 - 7/2014, werden die tatsächlich gebeutelten sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo the big Lobby,

nach den derzeit vorliegenden Entwürfen scheint es so zu sein, als wenn nur NEU Rentner von den Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente profitieren werden.

Aber auch hier der Hinweis, dass das gesetzgeberische Verfahren erst begonnen hat und noch am Anfang steht. Was am Ende tatsächlich als gesetzliche Regelung kommen wird, bleibt abzuwarten.

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7 Antworten

Herz1952am 30.01.2014 | 14:52
Stimmt, wir sind die verarschten. Werde in Kürze in diesem Forum die Renten-Leaks veröffentlichen. Die Beiträge werden hoffentlich nicht gelöscht. Es geht unter anderem darum, wem wir dies alles zu verdanken haben, insbesondere die Kürzungen ab 2001. herz1952 alias Snowden II
Herz1952am 30.01.2014 | 16:57
Groko, schön wärs, wenns Müll wäre. Es geht um Altlasten, mit denen wir es heute noch zu tun haben. Herz1952
the big Lobbyam 30.01.2014 | 20:03
Lieber Experter/In es wird auch so sein wie ich es beschrieben habe. Eine einfache Erklärung, rechnen Sie bitte die Kosten für die EM-Bestandsrentner mal aus. Dies ist leider nicht finanzierbar und somit musste eine Stichtagsregelung gefunden werden. Die Kosten für die EM-NEUrentner (ab 07/2014) betragen bereits im ersten Jahr weit über 100 Millionen Euro. Eine erste EM-Verrentung ab 07/2014 wird ca. 30€/mtl. mehr in die Geldbörse der neuen EM-Rentner/Innen bringen. the big Lobby
Pechrentneram 30.01.2014 | 20:22
Ja ich denke auch, dass die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente nur für Neurentner ab 07/14 gelten wird. Die Erwerbsgeminderten, die vor 2001 in diese Rente gingen konnten ohne die 10,8 % Abschlag in diese Rente gehen, die Neurentner ab 07/14 bekommen 2 Jahre Zurechnungszeit auf ihr Rentenkonto. Die ganz gearschten sind die Erwerbsminderungsrentner die ab 2001 bis Juli 2014 aus gesundheitlichen Gründen diese Rente in Anspruch nehmen mussten, haben die 10,8 % Abschlag hinzunehmen und 2 Jahre weniger Zurechnungszeit als die Neurentner ab Juli 2014 . Im übrigen frage ich mich schon lange ob dieser Rentenabschlag überhaupt mit dem Grundgesetzt vereinbar ist. Da heißt es ja: Niemand darf wegen seiner Abstammung, Herkunft, Religion, Krankheit usw. benachteiligt werden........ Da widersprechen sich doch Grundgesetz und Sozialgesetz. Da sollten die großen Sozialverbände und Gewerkschaften mal eine Klage einreichen. Mit der Rechtmäßigkeit des Abschlags hatten sie ja keinen Erfolg beim Bundessozialgericht aber vielleicht lässt sich ja auf diesem Wege etwas erreichen?!
Pechrentneram 30.01.2014 | 20:20
Ja ich denke auch, dass die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente nur für Neurentner ab 07/14 gelten wird. Die Erwerbsgeminderten, die vor 2001 in diese Rente gingen konnten ohne die 10,8 % Abschlag in diese Rente gehen, die Neurentner ab 07/14 bekommen 2 Jahre Zurechnungszeit auf ihr Rentenkonto. Die ganz gearschten sind die Erwerbsminderungsrentner die ab 2001 bis Juli 2014 aus gesundheitlichen Gründen diese Rente in Anspruch nehmen mussten, haben die 10,8 % Abschlag hinzunehmen und 2 Jahre weniger Zurechnungszeit als die Neurentner ab Juli 2014 . Im übrigen frage ich mich schon lange ob dieser Rentenabschlag überhaupt mit dem Grundgesetzt vereinbar ist. Da heißt es ja: Niemand darf wegen seiner Abstammung, Herkunft, Religion, Krankheit usw. benachteiligt werden........ Da widersprechen sich doch Grundgesetz und Sozialgesetz. Da sollten die großen Sozialverbände und Gewerkschaften mal eine Klage einreichen. Mit der Rechtmäßigkeit des Abschlags hatten sie ja keinen Erfolg beim Bundessozialgericht aber vielleicht lässt sich ja auf diesem Wege etwas erreichen?!
Herz1952am 30.01.2014 | 21:39
Hallo Pechrentner, Das Bundessozialgericht hat gegen die Abschläge entschieden und dann hat "unsere" Deutsche Rentenversicherung Bund dagegen Klage eingereicht und das Bundesverfassungsgericht hat für die Abschläge entschieden. Es wäre mit dem GG vereinbar Herz1952
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