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Experten-Antwort

Bestandschutz der EP bei teil EM-Rente?

von Helmut06.10.2023 | 07:24
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Sehr geehrtes Forum, habe eine Frage bezügl.des Bestandschutzes (EP) der EM-Rente: Wenn man von der vollen auf teil EM-Rente umgestuft wird, zu einem Zeitpunkt ausserhalb der 24 Monate Bestandschutz der EP aus der Zurechnungszeit, wie greift dann der Bestandschutz der EP, wenn man in die max.vorgezogene SB-Rente wechseln möchte? Man wechselt also von einer teil EM-Rente (welche vorher eine volle EM-Rente war) in die SB-Rente, wobei die umstufung von voll zu teil EM-Rente etwa 3 Jahre vor Beginn der SB-Rente liegt. Besteht dann überhaupt noch ein Bestandschutz für die (hälfte?) EP? Für fachkundige Antworten bedanke ich mich, MFG Helmut

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmut, 

beginnt nach dem Ende des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Altersrente, werden dieser Folgerente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Bezugs der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnt.  Es kommt also auf die vorher bezogene Rente an, in Ihrem Fall die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Abschlägeam 06.10.2023 | 07:51
Hängt ein bisschen mit davon ab, warum von voller in halbe gewechselt wurde. Aufgrund zu hohen Hinzuverdienstes? Oder weil die Gesundheit sich erholt hatte? Schauen Sie in Ihre Rentenbescheide. Wenn bei der halben EM-Rente komplett neu berechnet wurde, sind die EP dort die Basis für den Bestandschutz, ansonsten die des älteren Bescheides. Wenn Sie nun von der halben EM-Rente in eine SB-Rente wechseln, sind also mindestens die für die Berechnungen der halben EM-Rente verwendeten EP bestandgeschützt. Lassen Sie sich ansonsten vor der Umwandlung von Ihrer zuständigen DRV eine 'Probeberechnung' zum gewünschten Umwandlungstermin erstellen. Da wird es dann 'genau' gerechnet :-)
Helmutam 06.10.2023 | 13:55
Auch Ihnen sei Dank für Ihre Rückmeldung! Aber genau wegen Ihrer Aussage ist es ja zumindest für mich kompliziert! Laut Ihrer Aussage bekomme ich das doppelte der Teilerwerbsminderungsrente, dann bin ich doch genau beim Betrag der vollen EM-Rente inkl.Zurechnungszeit... Fiktives Rechenbeispiel: Volle EM-Rente inkl.Zurechnungszeit nach Abzug von 10,8% = 50 EP = 1.880€ brutto. Teilweise EM-Rente sind demnach 25 EP = 940 € brutto, und diese werden dann laut Ihrer Aussage bei der Umwandlung in die SB-Rente verdoppelt, wo sind wir dann? Das hiesse ja, dass der Bestandschutz einer teilweisen EM-Rente nach Umwandlung in die SB-Rente das gleiche Ergebnis/Rentenhöhe zufolge hat, wie die Umwandlung einer vollen EM-Rente in die SB-Rente. Und genau das glaube ich (noch) nicht so gerne...
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