Hallo Sommerkind,
eine Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die an Personen gezahlt wird, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
Ob eine Erwerbsminderungsrente als " Bestandsrente " klassifiziert wird, hängt nun von bestimmten Faktoren ab. Der Begriff "Bestandsrente " bezieht sich im Allgemeinen auf Renten, die bereits bewilligt wurden und deren Zahlungen laufen, also bestehende Rentenansprüche. Wenn also eine Person eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen hat und diese Rentenzahlungen erhält, kann man in diesem Sinne von einer Bestandsrente sprechen, da der Anspruch besteht und fortlaufend erfüllt ist.
Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass Erwerbsminderungsrenten in der Regel befristet gewährt werden und ihre Weitergewährung von der Fortdauer der Erwerbsminderung abhängt.
Für spezifische Fragen zur Erwerbsminderungsrente oder zu Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger. Sie haben auch die Möglichkeit die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zu kontaktieren. Diese erreichen Sie Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr - 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr-15.30.Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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