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Experten-Antwort

Bestandsrentner oder Neurentner?

von Sucher16.07.2018 | 07:22
846 Ansichten
10 Antworten

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Frage an den DRV-Experten Ich beziehe seit 2004 eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Wenn ich jetzt ab 2019 eine volle Erwerbsminderungsrente beantrage, gelte ich dann als Neurentner (und profitiere von der geplanten Gesetzesänderung 2019) oder weiterhin als Bestandsrentner?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sucher,

ob und wie Sie von geplanten zukünftigen Rechtsänderungen profitieren können, kann Ihnen in diesem Forum keiner sagen. Wenn Sie jetzt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen, und diese vor einer möglichen Rechtsänderung bewilligt wird, gilt das derzeitige Recht (EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17.07.2017) mit der Folge einer erweiterten Zurechnungszeit. Ob das im Einzelfall zu einer höheren Rente führt, kann nur durch eine sogenannte Probeberechnung ermittelt werden, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern können.

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9 Antworten

Grokoam 16.07.2018 | 09:08
Nur wenn Du die bisher bezogene Rente zurück zahlst.
Sucheram 19.07.2018 | 18:06
Danke für die Antwort Ich wollte lediglich wissen ob ich dann Neurentner oder weiter Bestandsrentner bin. - Ich denke Neurentner -
KSCam 19.07.2018 | 18:21
Wenn die Teilrente zur Vollrente wird, sind Sie zunächst mal Vollrentner! Und die volle Rente berechnet sich nach den Gesetzen, die zu dem Zeitpunkt gültig sind, wenn sich Ihr Gesundheitszustand entsprechend verschlimmert, bzw. die dann beim Beginn der Rente für Ihren Fall gelten. Ob Sie sich dann als Neu-, als Bestands-, Frisch- oder Ganzneu Rentner fühlen und bezeichnen bleibt allein Ihnen überlassen. Sie können aber auch ganz einfach jedem erzählen, dass Sie Rentner sind, wenn es denn jemand wissen will.
Harry Potteram 20.07.2018 | 17:59
Wenn die Teilrente zur Vollrente wird, sind Sie zunächst mal Vollrentner! Und die volle Rente berechnet sich nach den Gesetzen, die zu dem Zeitpunkt gültig sind, wenn sich Ihr Gesundheitszustand entsprechend verschlimmert, bzw. die dann beim Beginn der Rente für Ihren Fall gelten. Ob Sie sich dann als Neu-, als Bestands-, Frisch- oder Ganzneu Rentner fühlen und bezeichnen bleibt allein Ihnen überlassen. Sie können aber auch ganz einfach jedem erzählen, dass Sie Rentner sind, wenn es denn jemand wissen will.
Drücke ich mich wirklich so unklar aus??? Ich will wissen ob ich nach Aufstockung zur vollen EMR in 2019 NEURENTNER oder weiter Bestandsrentner bin. Ich will von der geplanten Gesetzesänderung 2019 profitieren und die gilt mal wider nur für NEURENTNER
Der Ton macht die Musik. Bleib cool Alter. "KSC" hat es sehr gut erklärt. Und ich höre immer - ich will - Du bist und warst und wirst immer Bestandsrentner bleiben. Das ist GESETZ!!
Schadeam 21.07.2018 | 10:50
Sie wollen so clever sein und von neuen Verbesserungen profitieren. Dann sind Sie hoffentlich auch so clever einzusehen, dass eine diesbezügliche Optimierungsberatung erst möglich ist, wenn der beschlossene Gesetzestext vorliegt. Würde dieses neue Gesetz im Wortlaut genauso aussehen wie das Gesetz, das letzmals die ZZ von 60 auf 62 angehoben hat, kam es damals auf den Rentenbeginn an. Der Rentenbeginn hängt wiederum vom Zeitpunkt ab wann die Ärzte die volle EM festlegen und vom Antragsdatum. Das damalige Gesetz galt ab 01.07.2018 und wer den Antrag erst ab dem 01.10.2017 gestellt hat fiel immer ins neue Recht, wenn die Ärzte die volle EM bestätigten. Sollte eine neue Regelung ab 01.01.2019 kommen und wäre alles analog zu 2017 formuliert, könnte Ihnen nichts passieren, d.h. Sie würden von der neuen ZZ profitieren, sofern Sie Ihren Antrag erst ab dem 01.04.2019 stellen. Bis dahin gilt hätte, hätte, Fahrradschlauch........keiner kennt heute das fertige Gesetz. Warum dann nicht gleich den Antrag und die volle Rente gleich? Sie halten sich doch für voll em oder sind Sie Hellseher und wissen dass sich 2019 Ihre Gesundheit verschlechtert? Die volle Rente st ja in der Regel doppelt so hoch wie die bisherige Teilrente.....ach ja die Gier nach der möglichen höheren ZZ und der Neid auf andere die vielleicht mehr bekommen.
Kaiseram 21.07.2018 | 10:20
Wenn die Teilrente zur Vollrente wird, sind Sie zunächst mal Vollrentner! Und die volle Rente berechnet sich nach den Gesetzen, die zu dem Zeitpunkt gültig sind, wenn sich Ihr Gesundheitszustand entsprechend verschlimmert, bzw. die dann beim Beginn der Rente für Ihren Fall gelten. Ob Sie sich dann als Neu-, als Bestands-, Frisch- oder Ganzneu Rentner fühlen und bezeichnen bleibt allein Ihnen überlassen. Sie können aber auch ganz einfach jedem erzählen, dass Sie Rentner sind, wenn es denn jemand wissen will.
Drücke ich mich wirklich so unklar aus??? Ich will wissen ob ich nach Aufstockung zur vollen EMR in 2019 NEURENTNER oder weiter Bestandsrentner bin. Ich will von der geplanten Gesetzesänderung 2019 profitieren und die gilt mal wider nur für NEURENTNER
Was Du willst ist das Eine, was Du bekommst das Andere!
Schadeam 21.07.2018 | 10:52
im 3. Absatz muss es 01.07.2017 (nicht 2018) heißen, sorry
Tigeram 21.07.2018 | 11:11
Das geht aber garnicht Schade. Immer duese Flüchtigkeitsfehler. Sorry! -:)
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