Hallo Sucher,
ob und wie Sie von geplanten zukünftigen Rechtsänderungen profitieren können, kann Ihnen in diesem Forum keiner sagen. Wenn Sie jetzt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen, und diese vor einer möglichen Rechtsänderung bewilligt wird, gilt das derzeitige Recht (EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17.07.2017) mit der Folge einer erweiterten Zurechnungszeit. Ob das im Einzelfall zu einer höheren Rente führt, kann nur durch eine sogenannte Probeberechnung ermittelt werden, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern können.