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Experten-Antwort

Bestandsschutz EWR Übergang Altersrente Schwerbehinderung

von Frag doch die DRV25.07.2025 | 08:29
269 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen liebe Experten, bitte um kurze Beantwortung, ob der 24 monatige Bestandsschutz (Auslauf befristete EMR zur Regelaltersrente) zu aktuellen Rahmenbedingungen erfüllt ist. volle EMR bis 31.01.28 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 01.01.30 Soll heißen, selbst wenn die EMR nicht verlängert würde, ist die reguläre Altersrente GdB nicht niedriger als die EMR. Vielen lieben Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

verbindliche Auskünfte können wir hier im Forum nicht geben, da manchmal der Teufel im Detail steckt. So kann es z. B. passieren, dass wenn man einen Grundrentenzuschlag bekommt, dieser ggf. wegfallen oder sich reduzieren kann.

 

Am besten wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

 

Hierfür können Sie gerne unser Kontaktformular "S8003" verwenden:

 

https://eantrag.deutsche-rentenversicherung.de/ea-eantrag-nx/formular/S8003

 

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Delayam 25.07.2025 | 08:37
Bei den aktuell geltenden Rentengesetzen haben Sie zum 01.01.2030 (..gerade noch so..) Bestandsschutz auf Ihre pers.EP der EM-Rente, wenn diese min.bis zum 31.01.2028 läuft.
Schadeam 25.07.2025 | 09:26
Wäre derzeit so-aber was hilft ihnen das heute 4,5 Jahre vor Beginn der Altersrente? So gesehen brauchen Sie deswegen auch keine persönliche Beratung, was anderes kriegen Die dort nicht zu hören
Sehr Schadeam 25.07.2025 | 09:56
Würde es denn angehenden Rentner helfen, die z.B. 2Jahre und 8Monate vor der SB-Rente stehen, so wie bei mir?
Schadeam 25.07.2025 | 10:14
Es kommt doch eh wie es kommt, und wenn die EM Rente (wie in vielen Fällen) verlängert wird, ist das doch eh kein Thema. Nur so war meine Antwort gemeint, im aktuellen thread eben zu früh bei 4,5 Jahren bis zur AR
Erwinam 25.07.2025 | 13:58
Ja das reicht. Letztmöglicher Termin. Aber gibt es den Bestandsschutz in fünf Jahren noch? Wer weiß das schon.
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