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Experten-Antwort

Bestandsschutz TEMR bei Wechsel in volle EMR

von Anni16.08.2024 | 11:15
231 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenforum, gilt der Bestandsschutz auch beim Wechsel von einer Teilerwerbsminderungsrente in eine volle EMR mit neuem Leistungsfall? Danke für eine Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anni,

 

ja.

 

Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Noam 16.08.2024 | 11:17
Nein!
Anniam 16.08.2024 | 14:02
Das heißt dann bei neuem Leistungsfall ganz neue Berechnung EP? Das kann dann dazu führen, dass die Folgerente (volle EMR) u.U. weniger ist, wegen dem schlechteren Verdienst (wegen TEMR)?
Locker bleibenam 16.08.2024 | 14:10
Glauben Sie nicht einfach alles, was hier behauptet wird. Manches stimmt, vieles aber auch nicht. Warten Sie doch einfach auf die Antwort der DRV-Experten. Oder fragen Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach und lassen sich dort beraten. Die haben auch alle Ihre Daten und können dann ganz konkret Auskunft geben. Auch VdK oder SoVD kennen sich mit solchen Fragen aus. Manchmal hilft sogar ein paar Minuten googeln :-)
Locker bleibenam 16.08.2024 | 14:19
Zitat von Locker bleiben anzeigenausblenden
Übrigens können bei der Berechnung der EM-Rente auch bis zu 4 Jahre vor dem Leistungsfall-Datum der EM-Rente unberücksichtigt bleiben, wenn in diesen Jahren das Einkommen schon niedriger war, zum Beispiel wegen Krankheit (§73, SGB 6). Also locker bleiben.
Mikeam 16.08.2024 | 18:55
Na, dann werden sie wohl circa das Doppelte der ehemaligen Teilerwerbsminderungsrente bekommen.
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