Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Bestandsschutz und Gesetzesänderungen

von Scharf nachgedacht27.11.2025 | 14:12
478 Ansichten
8 Antworten
Hallo, Wenn ein EM-Rentner sich innerhalb des 24monatigen Bestandsschutz-Zeitfenster für eine darauffolgende vorgezogene SB-Rente bewegt, dürfen dann überhaupt bestehende Gesetzte dahingehend geändert werden, dass dieser EM-Rentner sich durch diese Gesetzesänderungen nun NICHT mehr innerhalb dieses Zeitfenster bewegt? Beispiel: Ein EM-Rentner ist jetzt 60Jahre und 2Monate alt. Seine EM-Rente ist befristet und läuft jetzt noch 22Monate. In 22Monaten könnte er in die max.vorgezogene SB-Rente wechseln. Der EM-Rentner befindet sich also derzeit innerhalb des 24monatigen Bestandsschutz-Zeitfenster seiner pers.Entgeltpunkte. Durch (nur angenommene) Gesetzesänderungen nun vorgezogene SB-Rente erst mit 63 möglich. Er befände sich nun nicht mehr innerhalb des 24monatigen Bestandsschutz-Zeitfenster. Frage: Wäre dies überhaupt rechtlich erlaubt, weil dies ja ein Widerspruch in sich selbst bezügl.des Bestandsschutzes wäre?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.11.2025 | 14:34

Hallo Scharf nachgedacht,

 

was der Gesetzgeber letztendlich zukünftig an Gesetzen erlassen wird, können wir nicht wissen.

 

Insofern werden auch zu bis jetzt fiktiven Überlegungen zu möglichen Gesetzen keine Aussage treffen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 27.11.2025 | 14:22
Welchen Sinn macht es sich solche Gdanken über theoretische Gesetzesänderungen zu machen? Die kommen oder auch nicht und zwar so wie es zu gegebener Zeit im Bundestag beschlossen wird. Glauben Sie allen Ernstes dass sich die Politik vorher hier im Forum schlau macht? PS: ob ein neues Gsetz letztlich rechtlich erlaubt war oder nicht beurteilt im Nachhinein die Gesetzgebung......und bis das geklärt ist, dauert so was meist viele Jahre.
Schlaumeieram 27.11.2025 | 14:29
Rechtlich erlaubt ist alles, was vor den Gerichten einer Überprüfung standhält. Und was wollen Sie im Änderungsfall tun?
.am 27.11.2025 | 14:45
Für den Beispiel-Fall sind es doch immer noch weniger als 24 Monate, also Bestandsschutz ist gegeben. In 22 Monaten, wenn die EM-Rente entfällt, ist man 62 und bis zum 63. Lj. Sind es gerade mal 12 Monate, also passt doch. Das Datum für die 24 Monate beginnt immer erst ab Wegfall der EM-Rente, nicht schon vorher.
#am 27.11.2025 | 16:35
. schrieb

Für den Beispiel-Fall sind es doch immer noch weniger als 24 Monate, also Bestandsschutz ist gegeben. In 22 Monaten, wenn die EM-Rente entfällt, ist man 62 und bis zum 63. Lj. Sind es gerade mal 12 Monate, also passt doch.

Das Datum für die 24 Monate beginnt immer erst ab Wegfall der EM-Rente, nicht schon vorher.

Man könnte den Beispielfall ändern, indem die EM-Rente schon auf zB nächsten Monat befristet ist und keine Weiterbewilligung mehr erfolgt. Dann wären wir wieder beim Ursprungsproblem des Fragenden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026