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Experten-Antwort

Bestandsschutz von EM-Rente in die SB-Rente

von Fragender12.02.2024 | 08:26
299 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage wegen dem Bestandsschutz der EP aus der Zurechnungszeit der vEM-Rente. Geb. 01.04.1966, ich beziehe eine befristete vEM-Rente bis einschl. 30.04.2025. Laut Rentenbeginnrechner kann ich ab dem 01.04.2028 in die max. vorgezogene SB-Rente wechseln, die voraussetzungen hierfür sind erfüllt.(SB-Ausweis vorhanden, 35Jahre Wartezeit sind erfüllt) Auch der bleibende 10,8% Abschlag ist mir bekannt. Wie lange müsste ich nun mindestens die vEM-Rente über den 30.04.2025 hinaus beziehen, damit die EP bestandsgeschützt für den Wechsel in die SB-Rente zum 01.04.2028 sind? Eine Tag genaue Angabe wird erbeten. PS: mir ist klar, dass die Gesetze hierzu sich ändern können. Danke für die Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

 

Besitzschutzregelungen greifen nur, wenn eine Folgerente binnen 24 Monaten nach Ende des vorherigen Rentenbezuges beginnt.

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9 Antworten

kurz und knappam 12.02.2024 | 08:49
Es gibt hier kein 'mindestens' sondern nur ein 'maximal'. Zwischen EM-Rente und nachfolgender Altersrente dürfen maximal 24 Monate liegen. Die exakte Tageszahl rechnen Sie sich bitte selbst aus, vergessen Sie ein evtl. Schaltjahr nicht....;-) Wenn Sie also zunächst bis 30.04.2025 eine EM-Rente beziehen, müssten Sie noch einen Weiterbewilligungsantrag stellen, der dann (für Sie hoffentlich) noch einmal bewilligt werden müsste. Befristete EM-Renten werden maximal für drei Jahre bewilligt. Tipp: Sie können sich dann rechtzeitig vor dem möglichen SB-Rentenalter noch eine 'Probeberechnung' anfordern und sich dann zu entscheiden, ob Sie umwandeln.
Fragenderam 12.02.2024 | 09:03
Zitat von kurz und knapp anzeigen
Danke für Ihre Antwort, aber anscheinend haben Sie meine Frage nicht richtig verstanden. Es stehen zu meiner Frage eigentlich nur 2 unterschiedliche Tage zur Debatte, entweder der 31.03.2026 oder der 01.04.2026. Und genau hierzu bräuchte ich halt eine fachkundige Antwort. Sie schlängeln sich da bisschen vor der Antwort weg. Und mit "mindestens" hab ich ja den Weitergewährungszeitraum gemeint. Schönen Tag Ihnen.
kurz und knappam 12.02.2024 | 09:15
Zitat von Fragender anzeigen
wo kommt denn nun 2026 her? Bisher schrieben Sie, die EM Rente endet zum 30.04.2025 und eine SB Rente könnten Sie ab 2028 beanspruchen. Das sind drei Jahre also mehr als die maximal 24 Monate, die für den Bestandschutz notwendig sind. Und wenn Ihnen dann also noch einmal drei Jahre weiterbewilligt werden würde, passt es doch, dann haben Sie den und können ab 01.05.2028 SB-Rente beziehen. Fügen Sie dem Weiterbewilligungsantrag gleich auch den SB-Ausweis mit bei, dann kann die DRV bereits berücksichtigen, dass eine Weiterbewilligung kürzer als die Maximalzeit (drei Jahre) etwas 'doof' wäre. Aber grundsätzlich kommt es erst einmal darauf an, dass überhaupt dann weiterbewilligt werden würde, denn von 2025 bis 2028 ist zu lang.
Mondkindam 12.02.2024 | 09:16
Sie müssen die EM-Rente mindestens bis 30.04.2026 beziehen, damit Sie den Besitzschutz haben.
Fragenderam 12.02.2024 | 09:34
Danke Mondkind, das war die Antwort zu meiner Frage. Ich warte jetzt dennoch die Expertenantwort ab. Schönen Tag Ihnen.
kurz und knappam 12.02.2024 | 09:49
sorry dass ich davon ausgegangen bin, dass Sie es alleine schaffen würden, vom 01.04.2028 (SB-Rentenbeginndatum) einfach 24 Monate abzuziehen, ich wusste ja nicht, dass Sie für diese simple Berechnung dafür den DRV-Experten noch benötigen Allerdings müssen Sie trotzdem erst einmal einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, wenn Ihre derzeit bewilligte EM-Rente zum 30.04.2025 ausläuft. Und diese müsste dann auch bewilligt werden. Sonst ist diese Rechnerei hinfällig. Denn dann würde Ihre SB-Rente ab 2028 völlig neu berechnet werden, wobei dann die Zeit, in der Sie EM-Rente bezogen hatten, als 'Rentenbezugszeit' berücksichtigt werden würde (und auch als anders bewertet als bisher...) und dann aber das, was Sie zwischen 04/2025 und SB-Rente noch erwirtschaften (sofern es sozialversicherungspflichtige Einkünfte wären) auch berücksichtigt werden würden.
Alles nur hypothetisch!am 12.02.2024 | 09:49
Und da eine Erwerbsminderungsrente kein Wunschkonzert ist, nutzt Ihnen diese Antwort was?
Miram 12.02.2024 | 10:05
…nützt es was . Wir sollen nämlich jetzt zum Ende Februar die EM Rente ab erkannt werden und ab 1. März 2026 könnte ich in die Schwerbehindertenrente wechseln. Ich hab mir auch Gedanken gemacht, ob da die zwei Jahre überschritten sind. Aber anscheinend passt es gerade so.
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