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Experten-Antwort

Bestattungsvorsorge

von Mark Müller03.08.2012 | 13:43
3487 Ansichten
15 Antworten
Da meine Eltern 78 bzw. 81 Jahre alt sind, habe ich mit ihnen einmal über Vorsorge im Alter gesprochen. Wollte mal fragen, ob sich jemand auskennt? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2012 | 14:20

Hallo Mark Müller,

aus Sicht der Rentenversicherung kann ich zu Ihrer Frage leider nichts sagen - das gehört nicht zu den Themen dieses Forums.

14 Antworten

R.A.am 03.08.2012 | 14:12
Fast jeder Bestatter und fast jeder Versicherer bietet entsprechende Sterbegeldversicherungen an. Allerdings sollte man solche Verträge möglichst früh abschließen, damit die Beiträge erschwinglich sind. Wer so alt ist wie Ihre Eltern, kann mit Beiträgen rechnen, die schon fast der Versicherungssumme entsprechen, sofern sie in ihrem Alter überhaupt noch einen "Vorsorge-Anbieter" finden werden. Was hatte Sie denn für Vorstellungen? Etwa, dass man mit 80 Jahren noch ein Todesfallkapital von 10.000 Euro für 100 Euro Monatsbeitrag absichern kann? Vergessen Sie es! MfG
Hamburgerin am 03.08.2012 | 16:30
Sterbegeldversicherung wird wohl nicht mehr möglich sein aufgrund des Alters. Aber Bestattungsvorsorge heißt, dass zu Lebzeiten ein Vertrag mit einem Bestatter für die künftige Bestattung abgeschlossen und im voraus bezahlt wird. Das hat meine Schwiegermutter auch gemacht und auch alle Wünsche festgelegt. Im Fall der Fälle hat auch das Sozialamt auf diese Summe keinen Zugriff mehr. Jeder Bestatter bietet heute so etwas an.
Ein Staatsdieneram 03.08.2012 | 17:29
Mein Gott, lassen sie doch den Staat die Bestattungskosten übernehmen und setzen sich ab. Der Staat hat uns wahrlich genug für Steuer und Rente aus der Tasche gezogen, da kann doch der mindestens für die Bestattungskosten aufkommen. Manche haben jahrzehntelang Grundsicherung bezogen und schämen sich nicht es auch für die Bestattungskosten zu tun.
Klaus-Peteram 03.08.2012 | 16:44
" Das uns bekannte Höchsteintrittsalter für eine Sterbegeldversicherung liegt bei 85 Jahren. Allerdings wird hier meist ein Einmalbeitrag verlangt. Bleibt die Frage, ob diese Versorgungsform da Sinn macht, da das Geld dann ja schon vorhanden ist. Am besten ist es in diesem Fall ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl mit der Bestattung zu beauftragen und das Geld auf einem Treuhänderkonto zwischen zu parken bis der Tag der Verwendung eingetreten ist. " Sollten ihre Eltern also über freies und verfügbares Kapital verfügen , so wäre auch die Einrichtung eines separaten Kontos zu empfehlen wo das Geld heute bereits für die irgendwann dann ja mal anstehenden Beerdigung(en) hinterlegt wird. Es muss dann natürlich auch sichergestellt sein, das niemand bis dahin dieses Konto antastet und z.b. wieder Geld abhebt. Aber das wäre ja technisch machbar. So hätten Sie als Angehöriger dann finanziell im Fall der Fälle nichts mehr damit zu tun und müssten nichts mehr aus eigener Tasche zahlen. Je nach Art und weise sowie Umfang , kann so eine Beerdigung aaber auch schon mal bis zu 10.000 Euro kosten. Dazu wäre anzuraten sich bei dem Beerdigungsunternehmer seiner Wahl mal zu erkundigen und gegeb. auch dort bereits entsprechende Vereinbarungen für den Fall der Fälle zu treffen. Allerdings sollte man niemals Vorkasse zahlen , da das Unternehmen ja auch pleite gehen kann und dann das für die Beerdigung im Voraus bezahlte Geld unter Umständen dann weg wäre. Insoferm sollte man den Weg dann via Treuhänderekonto wählen. .
R.A.am 03.08.2012 | 20:18
Ein Staatsdiener schrieb

Wenn Sie mir schon psychologisch kommen müssen, kann ich Ihnen sagen, daß Sie eine sehr dependente und altkluge Persönlichkeitsstörung haben.

Ihnen scheint wohl nicht bekannt zu sein, dass man zunächst einmal bedürftig sein muß, bevor der Staat Begräbniskosten übernimmt. Auch scheint Ihnen nicht bekannt zu sein, dass Sozialbestattungen nur auf dem untersten Preisniveau übernommen werden und die Wünsche der Verstorbenen und deren Angehörigen kaum berücksichtigt werden. Falls Sie Ihren Beitrag komisch finden sollten, kann Ihnen jeder Facharzt für Psychiatrie nur bescheinigen, dass Sie einen äußerst seltsamen Humor haben! MfG
Ein Staatsdieneram 04.08.2012 | 00:34
Wenn Sie mir schon psychologisch kommen müssen, kann ich Ihnen sagen, daß Sie eine sehr dependente und altkluge Persönlichkeitsstörung haben.
Nerysam 04.08.2012 | 00:46
R.A. schrieb

Der Unterschied zwischen Psychologie und Psychiatrie scheint Ihnen also auch nicht bekannt zu sein....

Mein Gott, lassen sie doch den Staat die Bestattungskosten übernehmen und setzen sich ab. Der Staat hat uns wahrlich genug für Steuer und Rente aus der Tasche gezogen, da kann doch der mindestens für die Bestattungskosten aufkommen. Manche haben jahrzehntelang Grundsicherung bezogen und schämen sich nicht es auch für die Bestattungskosten zu tun.
Ihnen scheint wohl nicht bekannt zu sein, dass man zunächst einmal bedürftig sein muß, bevor der Staat Begräbniskosten übernimmt. Auch scheint Ihnen nicht bekannt zu sein, dass Sozialbestattungen nur auf dem untersten Preisniveau übernommen werden und die Wünsche der Verstorbenen und deren Angehörigen kaum berücksichtigt werden. Falls Sie Ihren Beitrag komisch finden sollten, kann Ihnen jeder Facharzt für Psychiatrie nur bescheinigen, dass Sie einen äußerst seltsamen Humor haben! MfG
Was ist eigentlich, wenn man nicht als bedürftig gilt aber dennoch kein Geld für die Bestattungsangelegenheit hat? Bleibt die Leiche dann im Krankenhaus oder am Totesort liegen? Kann man die Leiche ggf. im Garten vergraben oder gar - gut verpackt natürlich - in der Gelben Tonne "entsorgen"?
Michlam 04.08.2012 | 07:13
Nerys schrieb

Mein Gott, lassen sie doch den Staat die Bestattungskosten übernehmen und setzen sich ab.

Der Staat hat uns wahrlich genug für Steuer und Rente aus der Tasche gezogen, da kann doch der mindestens für die Bestattungskosten aufkommen.

Manche haben jahrzehntelang Grundsicherung bezogen und schämen sich nicht es auch für die Bestattungskosten zu tun.

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Ihnen scheint wohl nicht bekannt zu sein, dass man zunächst einmal bedürftig sein muß, bevor der Staat Begräbniskosten übernimmt.

Auch scheint Ihnen nicht bekannt zu sein, dass Sozialbestattungen nur auf dem untersten Preisniveau übernommen werden und die Wünsche der Verstorbenen und deren Angehörigen kaum berücksichtigt werden.

Falls Sie Ihren Beitrag komisch finden sollten, kann Ihnen jeder Facharzt für Psychiatrie nur bescheinigen, dass Sie einen äußerst seltsamen Humor haben!

MfG

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Was ist eigentlich, wenn man nicht als bedürftig gilt aber dennoch kein Geld für die Bestattungsangelegenheit hat?

Bleibt die Leiche dann im Krankenhaus oder am Totesort liegen?

Kann man die Leiche ggf. im Garten vergraben oder gar - gut verpackt natürlich - in der Gelben Tonne "entsorgen"?

Ihnen scheint wohl nicht bekannt zu sein, dass man zunächst einmal bedürftig sein muß, bevor der Staat Begräbniskosten übernimmt. Auch scheint Ihnen nicht bekannt zu sein, dass Sozialbestattungen nur auf dem untersten Preisniveau übernommen werden und die Wünsche der Verstorbenen und deren Angehörigen kaum berücksichtigt werden. Falls Sie Ihren Beitrag komisch finden sollten, kann Ihnen jeder Facharzt für Psychiatrie nur bescheinigen, dass Sie einen äußerst seltsamen Humor haben! MfG
Was ist eigentlich, wenn man nicht als bedürftig gilt aber dennoch kein Geld für die Bestattungsangelegenheit hat? Bleibt die Leiche dann im Krankenhaus oder am Totesort liegen? Kann man die Leiche ggf. im Garten vergraben oder gar - gut verpackt natürlich - in der Gelben Tonne "entsorgen"?
Finde diesen Beitrag widerwärtig und abstoßend und Ihre Eltern möchte ich nicht sein. Meine Eltern hatten damals für ihre Beerdigung, nachdem sie die Rente bekommen haben ,jeden Monat einen kleinen Betrag auf einen Sparvertrag eingezahlt, damit die Kinder die Bestattungskosten nicht bezahlen müssen.
Grashüpferam 04.08.2012 | 09:14
Unsere Oma hatte eine Sterbegelgversicherung als Gruppenversicherung über den VdK. Soll wohl günstig sein. Die Überschußanteile hat der VdK an sich abtreten lassen für soziale Zwecke. Die Zinsen wurden gut geschrieben. Lt. gefundenen Versicherungsunterlagen sollte das Geld im Leistungsfall beim VdK in..(Anschrift)... beantragt werden. Nach Beantragung wurde mitgeteil, daß es bei der Versicherung direkt beantragt werden muß. Nachdem wir uns an die Versicherung gewandt hatten, mußten wir feststellen, daß sich schon jemand mit gefälschter Unterschrift bedient hatte und das Geld weg war.
Michlam 04.08.2012 | 09:55
Grashüpfer schrieb

Unsere Oma hatte eine Sterbegelgversicherung als Gruppenversicherung über den VdK. Soll wohl günstig sein. Die Überschußanteile hat der VdK an sich abtreten lassen für soziale Zwecke. Die Zinsen wurden gut geschrieben. Lt. gefundenen Versicherungsunterlagen sollte das Geld im Leistungsfall beim VdK in..(Anschrift)... beantragt werden. Nach Beantragung wurde mitgeteil, daß es bei der Versicherung direkt beantragt werden muß. Nachdem wir uns an die Versicherung gewandt hatten, mußten wir feststellen, daß sich schon jemand mit gefälschter Unterschrift bedient hatte und das Geld weg war.

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Unterlassen Sie bitte solche völlig unbewiesenen und aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen, sonst werde ich gegen Sie vorgehen.

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Hier im Forum kann ich Tatsachen leider nicht beweisen und aus der Luft gegriffen ist hier nichts, die Frage ist nur noch um welche Anschuldigungen es sich handelt und gegen wen hier Anschuldigungen stattgefunden haben.

Hallo Grashüpfer, Ihr geschilderter Fall ist schon traurig und dürfte normalerweise so nicht vorkommen aber in der heutigen Zeit ist leider alles möglich. Für mich selbst habe ich im Alter von 55 Jahren für meine Bestattung ein anderes System gemacht da ich mir die Beiträge und die Gewinne der Sterbegeldversicherung durchgerechnet habe und sich diese wirklich nicht rentiert. Es gibt ein Unternehmen, welches Bausparverträge anbietet, mit der Möglichkeit einer Sterbegeldversicherung, die bis zum 80. Lebensjahr läuft und das rechnet sich wirklich, da diese ab dem 1. Tag des Abschlusses bezahlt. Der Jahresbeitrag liegt bei ca. 120 Euro für die Versicherung und man kann Geld einbezahlen, wie man möchte, und hat zusätzlich die Möglichkeit noch die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Die Versicherungssumme selbst mindert sich immer um die bereits geleisteten Sparbeiträge und so bekommt man auch seine Sterbegeldversicherung zusammen und hat trotzdem einen sofortigen Schutz denn, wenn ich 20.000 Euro abgeschlossen habe und erst 500 Euro einbezahlt leistet die Versicherung sofort während der Besparung 19.500 Euro. Bei Zuteilung habe ich dann noch einen Zinsbonus, da ich ja kein Bauspardarlehen möchte und kann letztendlich die ersparte Summe (sollte ich in der Zwischenzeit nicht versterben) weiterhin dann anlegen. Für mich persönlich war dieses Angebot Perfekt und jeder sollte sich wirklich überlegen und errechnen ob sich die Sterbegeldversicherung (leistet erst ab 3 Jahren) macht denn die Beiträge sind nicht wirklich billig.
Grashüpferam 04.08.2012 | 17:07
Staatsanwalt schrieb

Unterlassen Sie bitte solche völlig unbewiesenen und aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen, sonst werde ich gegen Sie vorgehen.

Unsere Oma hatte eine Sterbegelgversicherung als Gruppenversicherung über den VdK. Soll wohl günstig sein. Die Überschußanteile hat der VdK an sich abtreten lassen für soziale Zwecke. Die Zinsen wurden gut geschrieben. Lt. gefundenen Versicherungsunterlagen sollte das Geld im Leistungsfall beim VdK in..(Anschrift)... beantragt werden. Nach Beantragung wurde mitgeteil, daß es bei der Versicherung direkt beantragt werden muß. Nachdem wir uns an die Versicherung gewandt hatten, mußten wir feststellen, daß sich schon jemand mit gefälschter Unterschrift bedient hatte und das Geld weg war.
Unterlassen Sie bitte solche völlig unbewiesenen und aus der Luft gegriffenen Anschuldigungen, sonst werde ich gegen Sie vorgehen.
Hier im Forum kann ich Tatsachen leider nicht beweisen und aus der Luft gegriffen ist hier nichts, die Frage ist nur noch um welche Anschuldigungen es sich handelt und gegen wen hier Anschuldigungen stattgefunden haben.
R.A.am 05.08.2012 | 14:34
Ein Staatsdiener schrieb

Wenn Sie mir schon psychologisch kommen müssen, kann ich Ihnen sagen, daß Sie eine sehr dependente und altkluge Persönlichkeitsstörung haben.

Der Unterschied zwischen Psychologie und Psychiatrie scheint Ihnen also auch nicht bekannt zu sein....
Mark Mülleram 09.08.2012 | 17:48
Ich habe jetzt über www.bestattungsvorsorgevertrag.com einen ortsansässigen Bestatter gefunden, der uns einen Bestattungsvorsorgevertrag angeboten hat. Somit haben wir jetzt alles geregelt. Gruß M. Müller
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