Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

bestehende ATZ und Rente mit 63

von kame04.04.2014 | 10:42
3660 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag nach ATZ Vertrag würde ich übergehend 2015 am 1.7 in Rente gehen da ich im Blockmodell in ATZ und in der Ruhephase bin kann ich schon (49 Jahre berufstätig) 64 Jahre alt am 1.7.2014 in Rente gehn was passiert mit dem angesparten Geld für das restlich Jahr der ATZ ?? der Arbeitgeber hat ja 3 Jahre das halbe Gehalt auf einem Sicherungskonto einbezahlt bekomm ich das als einmalzahlung oder zusätzlich ausbezahlt? gruss kame

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus Sicht der Rentenversicherung könnten Sie grundsätzlich bereits ab dem 01.07.2014 in Rente gehen.

Bezüglich der "ATZ-Problematik" müssten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung) in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

GroKoam 04.04.2014 | 10:53
Zitat von kame anzeigenausblenden
Wenn Sie früher in Rente gehen dann ist das ein sogenannter Störfall und der Zuschuss vom Arbeitsamt muß zurückgezahlt werden. Möglicherweise macht der Arbeitgeber Sie Haftbar und Sie müssen für die Rückzahlung aufkommen. Je nachdem wie hoch Ihr Gehalt ist kann das teuer für Sie werden.
kameam 04.04.2014 | 11:06
Grundsätzlich gibt es beim Altersteilzeitverhältnis zwei Modelle. Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte in der ersten Arbeitsphase vollzeit, erhalten allerdings ihr reduziertes Altersteilzeit-Entgelt. Die zweite Hälfte, die so genannte Freistellungsphase, werden sie dann von der Arbeit freigestellt und beziehen weiterhin Ihr Altersteilzeit-Gehalt. Im Grunde entspricht das Blockmodell von der Arbeitszeit her eher einer vorzeitigen Verrentung, bzw. einem vorgezogenem Ruhestand. Wird im Blockmodell gekündigt, liegt ein so genannter Störfall vor. Das in der Arbeitsphase aufgebaute Wertguthaben des Arbeitnehmers kann nicht vereinbarungsgemäß verwendet werden. Das Altersteilteilzeitarbeitsverhältnis muss abgewickelt werden. Ganz konkret muss eine beitragsrechtliche Abrechnung und eventuelle Auszahlung der Wertguthaben erfolgen. Es erfolgt jedoch keine Rückabwicklung des gesamten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
kameam 04.04.2014 | 12:56
Guten Tag nach ATZ Vertrag würde ich übergehend 2015 am 1.7 in Rente gehen da ich im Blockmodell in ATZ und in der Ruhephase bin kann ich schon (49 Jahre berufstätig) 64 Jahre alt am 1.7.2014 in Rente gehn was passiert mit dem angesparten Geld für das restlich Jahr der ATZ ?? der Arbeitgeber hat ja 3 Jahre das halbe Gehalt auf einem Sicherungskonto einbezahlt bekomm ich das als einmalzahlung oder zusätzlich ausbezahlt? gruss kame
Wenn Sie früher in Rente gehen dann ist das ein sogenannter Störfall und der Zuschuss vom Arbeitsamt muß zurückgezahlt werden. Möglicherweise macht der Arbeitgeber Sie Haftbar und Sie müssen für die Rückzahlung aufkommen. Je nachdem wie hoch Ihr Gehalt ist kann das teuer für Sie werden.
Es müssen keine Rückzahlungen geleistet werden,nur Rente und ATZ gehalt ohne aufstockung müssen versteuert werden.
W*lfgangam 04.04.2014 | 13:55
Hallo kame, Ihr ATZ-Vertrag wird mit Sicherheit die Beendigung des Vertrages bei möglichem ungekürztem Rentenbeginn vorsehen - insofern werden Sie kein Wahlrecht haben (wenn der Arbeitgeber es nicht 'verpennt') und sind zum 01.07.2014 raus aus der ATZ. Folge auf jeden Fall: weniger Geld, das ATZ-Entgelt bis Vertragsende dürfte höher (gewesen) sein, als schon vorgezogene und ggf. Betriebsrente zusammen UND die Rente fällt auch noch kleiner aus (1 Jahr Beitragszeit fehlt). Die Abwicklung diese Störfalles muss dem Arbeitgeber geläufig sein, dort nachfragen. Das Gesetz ist aber noch nicht durch, etwaige Ergänzungen in dieser Richtung vielleicht möglich - falls Politik auf Expertenrat hört ;-) Gruß w. PS: ATZ in der „Forensuche“ eingeben, da finden Sie weitere Beiträge.
kameam 04.04.2014 | 14:43
mit Arbeitgeber hab ich gesprochen,der muss nur wissen ob die Rente ab 1.7 dann der wirklichen Rente entspricht,
kameam 04.04.2014 | 14:43
mit Arbeitgeber hab ich gesprochen,der muss nur wissen ob die Rente ab 1.7 dann der wirklichen Rente entspricht,
KSCam 04.04.2014 | 14:48
Ergänzung zu W*lfgang: Wenn das Geld, das Sie dezeit in der Freistellungsphase haben, höher ist als die zu erwartende Rente (ist in aller Regel so), würde ich von mir aus überhaupt nicht reagieren und in "aller Ruhe abwarten" ob, wie und wann Ihr AG sich rührt. Vielleicht lässt der den Vertrag ja so weiterlaufen wie er nunmal ist....????
kameam 04.04.2014 | 14:53
es ist so,,das Geld aus der Arbeitsphase = halbes gehalt ist auf einem sicherungskonto für mich angelegt,lt arbeitgeber kann ich in rente gehn wenn die vollständig zu 100% ist,das geld aus der sicherung würde ich bekommen,muss es versteuern,,sowie rente auch, es ist ja mein geld.....die Aufstockung von der agentur für arbeit würde wegfallen. waten wir ab was das gesetz sagt
W*lfgangam 04.04.2014 | 15:04
Hallo KSC, vollkommen richtig. Aber, z. B. im öffentlichen Dienst wird das wahrscheinlich nicht funktionieren. Obwohl, nachdem ich mich kürzlich mit einer größeren Anzahl an Kollegen ausgetauscht habe, sind deren Personalstellen offensichtlich meist (noch) ziemlich ahnungslos. Andere Fall, aber hier flog vor kürzlich eine Beschäftigte aus der ATZ, die 'dummerweise' einen Schwerbehindertenausweis beantragt/erhalten hat. Statt der sowieso abschlagsfreien Rente ab 65 hat sie jetzt 19 Monate ATZ/Beitragszeiten weniger, 100 EUR weniger Rente/Betriebsrente - die war vielleicht bedient. Die Rückabwicklung der ATZ ergab keine Nachzahlung, Rückforderungen werden nicht erhoben. Gruß w.
KSCam 04.04.2014 | 15:53
.....von unserer Personalstelle (immerhin DRV) ist diesbezüglich gar nichts zu hören - von Seiten der Personalabteilung wurde auch noch keinem der in ATZ befindlichen Mitarbeitern ein diesbezüglicher Hinweis gemacht (obwohl man doch meinen sollte, dass "die an der Quelle sitzen").....schaun wir mal
Pauleam 04.04.2014 | 16:02
Wenn ich das so lese, dann läuft bei mir alles optimal zu meinen Gunsten. Ich bin in der Freistellungsphase der ATZ und habe zum 30. September 2015 meine 45 Arbeitsjahre voll. Die ATZ läuft noch bis zum 31. Oktober 2015. Ich bin dann 63 Jahre und 9 Monate alt und mein eingeplanter Abschlag entfällt. Wegen dem einen Monat soll der Arbeitgeber machen was er will. Wenn das Gesetz kommt, dann bin ich absoluter Gewinner der neuen Regelung. :-)
W*lfgangam 05.04.2014 | 18:27
Hallo KSC, die wissen sicher Bescheid - nur, so lange kein Gesetz auf dem Tisch ist, wird da auch keiner 'vorschnell' informiert (bei uns natürlich auch nicht), wäre einfach zu früh, alle wild zu machen ...das Raster 'was wäre wenn' wird sicher auch bei Ihrer DRV laufen :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026