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Experten-Antwort

bestehende Witwenrente / eingetragene Lebenspartnerschaft / Vorsorge

von Stina Henrikson19.05.2019 | 19:08
1646 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, mir kann evtl. Jemand aus diesem Forum weiterhelfen. Mein Bruder erhält aus zwei über seine Arbeitgeber abgeschlossenen Veträgen Geldleistungen in den nächsten beiden Jahren. Er hat die Möglichkeit, die Beträge entweder als Einmalzahlungen zu erhalten (steuerpflichtig) bzw. als eine Art Rente zu beziehen. Er hat eine langjährige Lebenspartnerin, die aus einer früheren Ehe eine Witwenrente bezieht. Nun möchte er sie, sollte ihm etwas zustoßen, finanziell weiter absichern. In seinem Vertrag gibt es folgenden Passus: Abweichend von den Allg. Bed. für die Neue Rente kann eine Leistung im Todesfall nicht nur auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten, sondern auch des Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft übertragen werden. Ich nehme einmal an, das der Bezug von Witwenrente und gleichzeitig das Eintragenlassen einer Lebenspartnerschaft sich gegenseitig ausschliessen? D.h. würde sie dann ihre Witwenrente verlieren? Für Antworten bzw. einen Rat bedanke ich mich im Voraus. Mfg S. Henrikson

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User KIRSMAT,

es kommt darauf an, ob Sie zwei Kalendermonate, z.B. 01.01 bis 28.02 oder zwei Monate, z.B. vom 03.09. bis 27.10., den unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen. Sie können nur freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, wenn sie einen vollen Kalendermonat nicht mit, anteiligen, Beiträgen belegt haben. Sollten Sie für einen angebrochenen Monat noch Beiträge auf Grund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zurück gelegt haben, können Sie für den angebrochenen Monat keine freiwilligen Beiträge entrichten.

Der Mindestbeitrag beträgt derzeit monatlich 83,70 EUR und der Höchstbeitrag derzeit monatlich 1.246,20 EUR. Dazwischen können Sie jeden beliebigen Betrag wählen. Die Beiträge können Sie bis zum 31.03. des Folgejahres für das abgelaufen Kalenderjahr noch zahlen.

Es ist empfehlenswert eine Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sorry, da hat sich der Technikteufel eingeschlichen.

Hier nun die richtige Antwort.

Hallo User Stina Henrikson,

wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, gibt bzw. gab es eingetragene Lebenspartnerschaften nur unter gleichgeschlechtlichen (Mann/Mann oder Frau/Frau) Paaren. Wenn Ihr Bruder seine Lebenspartnerin finanziell absichern möchte, dann wird es wahrscheinlich nur über eine Heirat gehen.

Seine Partnerin wird dann aber ihren Anspruch auf die Witwenrente verlieren und sie hat ggfs. einen Anspruch auf die Witwenrentenabfindung.

Da es aber hauptsächlich um Leistungen aus privaten Versicherungen handelt, sollte Ihr Bruder die Verträge und die AGBs sich genau durchlesen und ggfs. Kontakt mit seinem Versicherungsvertreter aufnehmen. Dieses Forum ist für private Versicherungen nicht der richtige Ansprechpartner.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 19.05.2019 | 21:29
Mann und Frau können entweder heiraten, dann endet die Witwenrente; aber sie können keine "eingetragene Lebensgemeinschaft" eingehen. Das gabs (früher mal) bei 2 Männern oder 2 Frauen.....
senf-dazuam 20.05.2019 | 10:31
Moin! Feüher gab es mal eingetragene LEbenspartnerschaften zwischen Mann/Mann und Frau/Frau. Seit auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen ("Ehe für alle"), werden keine Lebenspartnerschaften mehr eingetragen. Aber egal ob Ehe oder Lebenspartnerschaft ... dann ist der Status Witwe/Witwer passé und eine Witwenrente wird vielleicht noch abgefunden, aber nicht mehr weitergezahlt. Das Problem bei Ihrem Bruder ist aber auch, dass evtl. in den Vertragsunterlagen des Anbieters weitere Regelungen zum Thema voliegen. Das sollte genauer studiert werden ...
Stina Henriksonam 20.05.2019 | 22:38
Vielen Dank für die Antworten bzw. die Rückmeldungen. Es ist nicht selbstverständlich, dass jemand Zeit investiert zur Lösung von Problemen, ihm fremder Personen. Dankeschön. Mit freundlichem Gruß S.H.
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