Guten Tag Snake,
ich würde der Antwort des Mitforisten folgen, dass Sie das Formular V0020 vollständig ausgefüllt gegebenfalls mit entsprechenden Nachweisen an die Deutsche Rentenversicherung senden. Nur so ist es möglich, dass Sie einen entsprechenden Bescheid erteilt bekommen mit welchem Sie Rechtssicherheit erhalten.
Das Formular V0100 hat mit der von Ihnen beschriebenen Selbstständigkeit nur sekundär zu tun. Vielmehr wird mit diesem Formular die Vollständigkeit Ihres Versicherungskontos abgefragt. Die Fragen und Antworten beziehen sich nur auf Zeiten, welche für die gesetzliche Rentenversicherung eine Relevanz haben.
Mit freundlichen Grüßen
Melden Sie Ihre Selbständigkeit mit dem Vordruck V0020 Ihrem zuständigen Rententräger und warten die Antwort darauf ab. Nur dann haben Sie absolute Gewissheit. Sie können sich auch ergänzend noch individuell beraten lassen.
Für ein Forum, in dem nur ganz allgemein und nicht rechtsverbindlich geantwortet wird, sind Ihre Fragen zu komplex.
Eines kann man aber sagen, wenn Sie nachweislich mit Ihrem Einkommen in der Selbständigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, müssen Sie auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Allerdings frage ich mich, warum man dann so eine selbständige Tätigkeit überhaupt ausübt?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0020.pdf?__blob=publicationFile&v=7
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Allerdings frage ich mich, warum man einen versicherungsfreien Minijob überhaupt ausübt?
Es gibt durchaus einige vorstellbare Gründe ...
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