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Experten-Antwort

Besteht Rentenversicherungspflicht für Gesprächstherapeuten?

von Snake27.05.2025 | 04:27
260 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich habe eine Frage die aus mehreren Teilen besteht. Ich habe ein Fernstudium "Gesprächstherapeut nach Rogers"(Bereich Psychologie) beim IBW (Institut für berufliche Weiterbildung / mittlerweile aus dem Handelsregister gelöscht) absolviert und mich danach mit eigener Kleinpraxis ohne weitere Angestellte "Selbstständig" gemacht. Ist dies auch wirklich korrekt, dass diese Tätigkeit eine Selbständigkeit ist, die keine Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung begründet, die Pflichtbeiträge nach sich ziehen würde? Alles andere wäre jetzt existenzvernichtend! Diese Abgrenzung zwischen Lehrender, Coach oder Wissensermittler als Ratgebender etc., die es da wohl gibt, lässt mir graue Haare wachsen, ob man nicht doch in diese Kategorie fällt, obwohl es sich um psychologische Beratung (ohne Approbation) handelt. Hinzu kommt, dass die Praxis nie erfolgreich angelaufen ist (teils wegen fehlender Möglichkeiten über die Kasse abrechnen zu können, Heilmittelwerbegesetz etc.). Das bedeutet also, dass es eine Selbständigkeit ohne Einkommen ist und war. Gilt eine derartige Selbständigkeit ohne Einkommen für die Deutsche Rentenversicherung als arbeitslos (ohne Meldung beim Arbeitsamt) oder als Selbständiger ohne Einkommen? Muss dies im Formular V0100 (Antrag auf Kontenklärung) in Punkt 3 (Beitragszeiten im Inland) genannt werden oder nicht? Und wenn ja, was? Selbständiger, arbeitslos? Ich bin natürlich Selbstzahler in der gesetzlichen Krankenversicherung und habe mich natürlich auch gegenüber dem Finanzamt Jahr für Jahr nach meiner Anmeldung erklärt. Gibt es zudem eine Geringfügigkeitsgrenze, die das Ganze ohnehin nichtig macht, gerade wenn man damit nichts verdient hat oder ist das wie bei der Krankenkasse die ein fiktives, äußerst problematisches Mindesteinkommen zugrunde legt? Vielen Dank ... ich würde mich sehr über eine Antwort zu diesem für mich sehr komplexen Thema freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2025 | 07:43

Guten Tag Snake,

 

ich würde der Antwort des Mitforisten folgen, dass Sie das Formular V0020 vollständig ausgefüllt gegebenfalls mit entsprechenden Nachweisen an die Deutsche Rentenversicherung senden. Nur so ist es möglich, dass Sie einen entsprechenden Bescheid erteilt bekommen mit welchem Sie Rechtssicherheit erhalten.

 

Das Formular V0100 hat mit der von Ihnen beschriebenen Selbstständigkeit nur sekundär zu tun. Vielmehr wird mit diesem Formular die Vollständigkeit Ihres Versicherungskontos abgefragt. Die Fragen und Antworten beziehen sich nur auf Zeiten, welche für die gesetzliche Rentenversicherung eine Relevanz haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

Schadeam 27.05.2025 | 05:09
Wenn Sie kein Einkommen generieren (oder nur im Rahmen der Geringfügigkeit) sind Sie nicht zahlungspflichtig. Dann spielt es keine Rolle ob die Tätigkeit an sichversicherungspflichtig ist. Ob Versicherungspflicht vorliegt kann jederzeit individuell geklärt werden…..fürs Forum ist das zu komplex.
Königam 27.05.2025 | 06:29
Melden Sie Ihre Selbständigkeit mit dem Vordruck V0020 Ihrem zuständigen Rententräger und warten die Antwort darauf ab. Nur dann haben Sie absolute Gewissheit. Sie können sich auch ergänzend noch individuell beraten lassen. Für ein Forum, in dem nur ganz allgemein und nicht rechtsverbindlich geantwortet wird, sind Ihre Fragen zu komplex. Eines kann man aber sagen, wenn Sie nachweislich mit Ihrem Einkommen in der Selbständigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, müssen Sie auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Allerdings frage ich mich, warum man dann so eine selbständige Tätigkeit überhaupt ausübt? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Ja, welche denn?am 27.05.2025 | 10:22
woschd schrieb

Allerdings frage ich mich, warum man einen versicherungsfreien Minijob überhaupt ausübt?

Es gibt durchaus einige vorstellbare Gründe ...

Tatsächlich? Wer übt denn schon eine selbständige Tätigkeit aus, bei der man nur Arbeit, aber fast kein Einkommen hat? Einzelfälle mag es da geben, die Masse macht das aber eher nicht.
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