Hallo Wolfgang61,
Ihre Fallkonstellation tritt nur sehr selten auf. I.d.R. lehnt dann der Gutachter/Arzt von sich aus das Gutachtenmandat ab aus Neutralitätsgründen.
Ggfs. ist dem bestellten Gutachter (noch) nicht klar, das Sie ein ehemaliger Patient sind.
Eine direkte Handlungsempfehlung für diesen Sachverhalt ist mir nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich direkt an den medizinischen Dienst, der den Gutachter bestellt hat.