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Experten-Antwort

Bestellter Gutachter auch einst behandelnder Arzt?

von Wolfgang6110.01.2020 | 17:54
479 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich habe einen Antrag auf EMR gestellt und es wurde nun von Seiten der RV ein Gutachter für Neurologie bestimmt. Allerdings war ich bei dem Gutachter schon einmal vor ca. 2 Jahren in Behandlung, danach allerdings nicht mehr wieder. Meine Frage, ist es korrekt, das dieser Arzt nun ein Gutachten über mich erstellen darf, oder kann es Probleme geben, da ich bereits schon einmal bei ihm einst in Behandlung war? Wer kann mir u.U. Auskunft darüber geben? Besten Dank. Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang61,

Ihre Fallkonstellation tritt nur sehr selten auf. I.d.R. lehnt dann der Gutachter/Arzt von sich aus das Gutachtenmandat ab aus Neutralitätsgründen.

Ggfs. ist dem bestellten Gutachter (noch) nicht klar, das Sie ein ehemaliger Patient sind.

Eine direkte Handlungsempfehlung für diesen Sachverhalt ist mir nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich direkt an den medizinischen Dienst, der den Gutachter bestellt hat.

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7 Antworten

KSCam 10.01.2020 | 19:03
Wer im Forum soll das wissen? Hellseher sind im Forum nicht unterwegs. Wenn Sie deswegen Bedenken haben, formulieren Sie das, schicken es an die DRV und warten ab was passiert. Beschweren Sie sich aber dann nicht wenn sich dadurch das Verfahren verzögert.
Grobiam 10.01.2020 | 19:11
Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Fragestellung hier im Forum schon einmal Thema war und wie folgt beantwortet wurde: Dem Experten war nicht geläufig, ob es einen bestimmten Zeitrahmen zwischen Behandlung/Begutachtung gibt,jedoch die Möglichkeit bestünde, dass sowohl der Arzt, als auch der Patient damit nicht einverstanden sein kann. Ob es aber ein genereller Hinderungsgrund ist, konnte nicht herausgestellt werden. Wahrscheinlich kommt dieses in der Praxis sehr, sehr selten vor. Welche Bedenken hätten Sie denn? Der Arzt ist zur Objektivität verpflichtet. Vielleicht weiß hier ein Experte, der in dem Fall über praktische Erfahrungen verfügt aber mehr.
Juppam 10.01.2020 | 19:07
Als ich vor 12 Jahren die Aufforderung zum Gutachter bekam, stand in dem Schreiben, dass der GA mich vorher nicht behandelt haben durfte. Ansonsten würde man mir einen anderen GA zuweisen.
Berateram 11.01.2020 | 08:45
Bevor hier wieder nur verschiedene Theorien aufgestellt werden, die Ihnen aber konkret nicht weiterhelfen, sollten Sie den Sachverhalt und evtl. Bedenken Ihrerseits der Stelle nennen, die Ihnen die Einladung zu einer Begutachtung übersandt hat. Nur dort kann dann entschieden werden, ob es bei dem genannten Gutachter bleibt oder ein anderer Gutachter benannt wird.
Schadeam 11.01.2020 | 11:35
Alternativ können Sie natürlich auch abwarten. Geht alles gut und wird die Rente bewilligt, dann war das alles kein Problem. Wird die Rente abgelehnt, könnten Sie Ihre genannten Bedenken im Widerspruchsverfahren immer noch einbringen.
ASTam 13.01.2020 | 04:34
Alternativ können Sie natürlich auch abwarten. Geht alles gut und wird die Rente bewilligt, dann war das alles kein Problem. Wird die Rente abgelehnt, könnten Sie Ihre genannten Bedenken im Widerspruchsverfahren immer noch einbringen.
Vielen Dank "Schade". Bevor ich mich bei der DRV diesbezügl. melde und nachfrage und das Verfahren dadurch nur noch länger andauern würde, als es jetzt schon dauert, da eventl. dann doch ein neuer Gutachter benannt werden würde, befolge ich lieber deinen Vorschlag. Merci nochmals!
Das ist mit Abstand die dümmster aller Varianten! Im Falle einer Ablehnung bei einem Widerspruchsverfahren einen Grund dann zu nennen, bzw. Bedenken wie es hier genannt wird, welche im Vorfeld des Gutachtens hinlänglich bekannt waren, wird genau den Effekt haben, dass das Widerspruchsverfahren ins Leere führt.
Wolfgang61am 13.01.2020 | 01:13
Vielen Dank "Schade". Bevor ich mich bei der DRV diesbezügl. melde und nachfrage und das Verfahren dadurch nur noch länger andauern würde, als es jetzt schon dauert, da eventl. dann doch ein neuer Gutachter benannt werden würde, befolge ich lieber deinen Vorschlag. Merci nochmals!
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