Im Jahr 2012 betrug der steuerliche Grundfreibetrag (Existenzminimum) 8004,00 Euro. Liegt Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen unter diesem Betrag,müssen Sie voraussichtlich keine Steuern zahlen. Ob und ggf. in welcher Höhe Sie hieraus Steuern zahlen müssen, kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater mitteilen, da Ihre tatsächliche Steuerbelastung von vielen Faktoren abhängig ist. Haben Sie neben der Rente weitere Einkünfte, sind diese mit zu berücksichtigen. Auskünfte, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen, darüber kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater Auskunft geben.
Steuerfrei bleiben von Ihrer Rente 50 % der Jahresrente 2004. Darüber hinausgehende Rentenbeträge gelten als steuerpflichtiges Einkommen.