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Experten-Antwort

Besteuerung der Rente

von B.Lend13.01.2013 | 20:40
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich erhalte seit 2003 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Heute erhielt ich den Steuerbescheid von 2011 in dem auf einmal die Rente besteuert wird. Wie hoch ist die Grenze der Rente bis eine Besteuerung erfolgt? In einem Artikel habe ich gelesen, dass keine Steuern fällig werden wenn 50 % der Rente den Betrag von EUR 7.664,-- nicht übersteigen. Ist diese Grenze noch richtig? Zusätzlich habe ich 2011 einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung (Wohnung habe ich 2011 geerbt). Ändert dies die Grundlage für die Versteuerung. Wo kann ich die Grenzen und Grundlagen für die Besteuerung nachlesen um einen Einspruch beim Finanzamt zu begründen? Vielen Dank im Voraus für eine Information.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Jahr 2012 betrug der steuerliche Grundfreibetrag (Existenzminimum) 8004,00 Euro. Liegt Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen unter diesem Betrag,müssen Sie voraussichtlich keine Steuern zahlen. Ob und ggf. in welcher Höhe Sie hieraus Steuern zahlen müssen, kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater mitteilen, da Ihre tatsächliche Steuerbelastung von vielen Faktoren abhängig ist. Haben Sie neben der Rente weitere Einkünfte, sind diese mit zu berücksichtigen. Auskünfte, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen, darüber kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater Auskunft geben.

Steuerfrei bleiben von Ihrer Rente 50 % der Jahresrente 2004. Darüber hinausgehende Rentenbeträge gelten als steuerpflichtiges Einkommen.

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2 Antworten

Konrad Schießlam 15.01.2013 | 18:57
auch meine Ausrechnung der Steuer. Vermutlich rechnet Ihnen das Finanzamt vorab nichts aus, und gibt den Rat,reichen sie die Steuererklärung ein, dann ersehen sie aus dem Steuerbescheid die Einzelheiten. Es steht ja fest, außer der Rente kommen keine anderen Ein- nahmen in Betracht, den Verlust aus Vermietung lasse ich unter den Tisch fallen. Mal angenommen- ab 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung- beginnend mit 50%-, war Ihre Bruttorente 19.200 in 2005 wurde eine steuerfreier Betrag von Euro 9600 festgeschrieben. Die jährlichen Erhöhungen mit insgesamt 7,4% angenommen kommen zum steuerpflichtigen Betrag von ( 19200-9600) 9600 noch Euro 1420 hinzu; 11.020 zunächst steuerpflichtig, m inus 2.093 10,15% Abzug für Kranken/Pflegeversicherung 102 Werbungskosten Rente 36 Pauschbetrag Sonderausgaben 8.789 zu versteuerndes Einkommen und 115 Steuer Nachzahlung plus Soli. Von den 8789 sind 8004 Steuer befreit, ab 1.1.2013 gelten 8130, der Satz 10,15% erhöht sich ebenfalls auf 10,25 % ( Pflegeversicherung). MfG.
bileam 16.01.2013 | 20:07
Ich danke allen für die vielen Informationen. Damit komme ich sicher weiter.
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