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Experten-Antwort

Besteuerung der Rente

von Manne03.07.2019 | 15:51
111 Ansichten
12 Antworten
Hallo zusammen, Frage 1 heute habe ich in einem Focus-Artikel (online money) gelesen, dass in 2019 der Steueranteil 78% beträgt, also für einen Neurentner in diesem Jahr 22% seiner Bruttorente steuerfrei wären (unabhängig von Freibeträgen und weiteren Werbungskosten). Diesen Steuersatz von 78% würde man dieses Jahr als Neurentner lebenslang erhalten. Ist das so richtig? Frage 2 wenn nun doch mal Steuern anfallen würden, werden die direkt von der DRV abgezogen, ähnlich wie früher beim Arbeitgeber oder muss man die Renteneinkünfte dem Finanzamt monatlich bzw. jährlich über eine Steuererklärung melden? Dankefür ein kurze Info!!! Manne

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2019 | 19:03

Hallo Manne,

wir können uns der Antwort von Steuer voll anschließen.

11 Antworten

Steueram 03.07.2019 | 16:24
Zu Frage 1: 78 % Ihrer Bruttorente unterliegen bei einem Rentenbeginn in 2019 der Steuerpflicht. Der Freibetrag von 22 % wird im Jahr 2020 ermittelt und für die Zukunft festgelegt. Zukünftige Rentenanpassungen sind dann zu 100 % steuerpflichtig. Zu Frage 2: Die Rente wird Ihnen „vor Steuern“ ausgezahlt. Sie müssen also auch als Rentner eine jährliche Lohnsteuererklärung einreichen, sofern Sie Steuern zahlen müssen. Die Zahlungsmodalitäten müssen Sie dann mit Ihrem zuständigen Finanzamt klären.
Manneam 04.07.2019 | 11:01
Hallo, vorab schon mal Danke für die Antworten, aber zu meiner Frage 1 stehe ich jetzt auf dem Schlauch! "... Zukünftige Rentenanpassungen sind dann zu 100 % steuerpflichtig"... Ich dachte, dass die Rente erst 2040 zu 100% versteuert wird. Vielleicht gehe ich heute doch mal zu unserem FinAmt. Die sollten mir das bestimmt erläutern können. Manne
Gaulam 04.07.2019 | 11:10
Der Freibetrag wird 2020 für 2019 ermittelt (22 Prozent der erstmaligen Rente) und bleibt dann bis zum Tod jedes Jahr identisch. Die zukünftigen jährlichen Rentenanpassungen (aktuell 3,18%) werden voll versteuert.
Manneam 04.07.2019 | 16:20
Hallo, Ich glaube jetzt ist es bei mir angekommen. Der im Jahr 2020 festgesetzte Freibetrag von 22% des aktuellen Renteneinkommens von 2019 wird in den Restjahren des Rentenbezugs von der jeweiligen Rente abgezogen und der Rest wird zu 100% versteuert. Ich gehe aber davon aus, dass der Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. Verheiratete vorher trotzdem zuerst noch berücksichtigt bzw. abgezogen wird. Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende! Manne
Manneam 04.07.2019 | 16:20
Hallo, Ich glaube jetzt ist es bei mir angekommen. Der im Jahr 2020 festgesetzte Freibetrag von 22% des aktuellen Renteneinkommens von 2019 wird in den Restjahren des Rentenbezugs von der jeweiligen Rente abgezogen und der Rest wird zu 100% versteuert. Ich gehe aber davon aus, dass der Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. Verheiratete vorher trotzdem zuerst noch berücksichtigt bzw. abgezogen wird. Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende! Manne
Manneam 04.07.2019 | 16:19
Hallo, Ich glaube jetzt ist es bei mir angekommen. Der im Jahr 2020 festgesetzte Freibetrag von 22% des aktuellen Renteneinkommens von 2019 wird in den Restjahren des Rentenbezugs von der jeweiligen Rente abgezogen und der Rest wird zu 100% versteuert. Ich gehe aber davon aus, dass der Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. Verheiratete vorher trotzdem zuerst noch berücksichtigt bzw. abgezogen wird. Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende! Manne
Manneam 04.07.2019 | 16:21
Hallo, Ich glaube jetzt ist es bei mir angekommen. Der im Jahr 2020 festgesetzte Freibetrag von 22% des aktuellen Renteneinkommens von 2019 wird in den Restjahren des Rentenbezugs von der jeweiligen Rente abgezogen und der Rest wird zu 100% versteuert. Ich gehe aber davon aus, dass der Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. Verheiratete vorher trotzdem zuerst noch berücksichtigt bzw. abgezogen wird. Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende! Manne
Manneam 04.07.2019 | 16:20
Hallo, Ich glaube jetzt ist es bei mir angekommen. Der im Jahr 2020 festgesetzte Freibetrag von 22% des aktuellen Renteneinkommens von 2019 wird in den Restjahren des Rentenbezugs von der jeweiligen Rente abgezogen und der Rest wird zu 100% versteuert. Ich gehe aber davon aus, dass der Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. Verheiratete vorher trotzdem zuerst noch berücksichtigt bzw. abgezogen wird. Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende! Manne
Manneam 04.07.2019 | 16:22
Hallo, Ich glaube jetzt ist es bei mir angekommen. Der im Jahr 2020 festgesetzte Freibetrag von 22% des aktuellen Renteneinkommens von 2019 wird in den Restjahren des Rentenbezugs von der jeweiligen Rente abgezogen und der Rest wird zu 100% versteuert. Ich gehe aber davon aus, dass der Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. Verheiratete vorher trotzdem zuerst noch berücksichtigt bzw. abgezogen wird. Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende! Manne
Manneam 04.07.2019 | 16:22
Hallo, Ich glaube jetzt ist es bei mir angekommen. Der im Jahr 2020 festgesetzte Freibetrag von 22% des aktuellen Renteneinkommens von 2019 wird in den Restjahren des Rentenbezugs von der jeweiligen Rente abgezogen und der Rest wird zu 100% versteuert. Ich gehe aber davon aus, dass der Grundfreibetrag für Alleinstehende bzw. Verheiratete vorher trotzdem zuerst noch berücksichtigt bzw. abgezogen wird. Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende! Manne
Manneam 04.07.2019 | 16:29
@admin sorry bei dem recaptcha ist irgendwie was hängen geblieben, deshalb kam mein letzter Beitrag mehrmals an. Am besten einfach rauslöschen! DANKE !!! Manne
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