Sie geben sich die Antwort selbst. Eine Beschäftigung bis 400,- EUR, die pauschal versteuert wird braucht nicht angegeben zu werden.
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Sie geben sich die Antwort selbst. Eine Beschäftigung bis 400,- EUR, die pauschal versteuert wird braucht nicht angegeben zu werden.
Sonst müßte der AG eine Lohnsteuerkarte vom Mini-Jober anfordern.
Indem der Bruttobetrag nicht mit dem Auszahlbetrag identisch ist!
Mini-Jober werden auch Geringverdiener oder 400,- EURO-Jober oder Nebenverdienstler genannt. Gemeint ist aber immer das Gleiche!
Indem er vorher den AG fragt, was er verdient und was er dadurch auf die Hand bekommt!
Lieber "Gerhard", diese konkrete Frage hätten Sie vielleicht eher stellen sollen! Aber wie "TCK" schon ausführt müsste hier tatsächlich zunächst geprüft werden, ob eine selbstständige ober eine abhängig beschäftigte Tätigkeit ausgeübt wird?
Das kann mit dem Statusfeststellungverfahren geprüft weren.
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