Hallo Schlumi,
wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch eine Altersrente abgelöst, ist für die Besteuerung der Altersrente weiterhin der Rentenbeginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit maßgebend.
Die Frage zur Steuerklasse klären Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Finanzamt. Hier können wir als Rentenversicherungsträger leider keine Auskünfte geben.