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bestreuerung der rente

von kaiserpictures04.09.2009 | 16:17
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7 Antworten

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meine nettorente beträgt 826,10 muß ich hierfür schon steuern bezahlen.ab welcher höhe meiner rente, bezw.gesamteinnahmen muß ich das tun.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kaiserpictures,

der User -_- hat Ihnen ja schon einen Anhaltspunkt gegeben. Wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben, sollte eigentlich keine Steuerpflicht eintreten - verbindlich kann Ihnen das aber nur Ihr Finanzamt sagen.

6 Antworten

-_-am 04.09.2009 | 16:32
Alleinstehende Neurentner des Jahres 2008, die nur eine gesetzliche Rente bekommen, müssen bis zu einer Jahresrente von etwa 16.800 Euro keine Steuern zahlen, für Verheiratete gilt die doppelte Einkommensgrenze. Wer weniger gesetzliche Rente, aber erhebliche Nebeneinkünfte wie eine Betriebs- oder Privatrente oder Mieteinkünfte bezieht, ist dagegen möglicherweise schon steuerpflichtig. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Googleam 04.09.2009 | 17:57
Zu diesem Thema gibt es unzählige Bücher, Hinweise auf zig-Webseiten im Internet, bei jedem Finanzamt usw usw Diese Arbeit sollte man sich schon auch mal selbst machen, nicht immer nur andere für sich arbeiten lassen ( aber das ist ja so einfach).
Falsches Forumam 04.09.2009 | 19:10
Steuern werden vom Finanzamt erhoben.Das ist auch die Stelle an die sie sich wenden müssen,um Informationen zu Steuern zu erhalten.
Schiko.,am 04.09.2009 | 19:51
Fragen Sie nur , hier kostet es nichts, habe gerne für Sie in einem Fachbuch nachgelesen. Den Beitrag für Kranken/Pflegeversicherung mit derzeit ein- heitlich 9,85 % berücksichtigt komme ich auf monatlich 915 Euro x 12 10.980 Jahresbrutto. Bei Rentenbeginn bereits 2005 sind 50% steuerpflichtug , für Neurentner gelten für 2009 bereits 58%, dies sind bei Ihnen 6.368 zunächst steuerpflichtig. Hiervon abziehbar ca. 10 % aus 10980 - 1.100 Kranken/Pflegeversicherung, Pauschbetrag Rente und Sonderausgaben 5.268 tatsächlich zu versteuerndes Einkommen. Erst wenn das Existenzminimum von 7834 / 15668 led./vh. als zu versteuerndes Einkommen überschritten wird kommt es zur steuerlichen Veranlagung. Selbstverständlich , kommen Mieteinnahmen oder Zusatzrenten hinzu , dann erhöht sich der Betrag von 5.268 entsprechend. B ei höheren Zinsen ( 801/ 1602) hat die Bank bereits die Abgeltungssteuer abgeführt, dies betrifft Sie also nicht mehr und Sie bleiben Steuer ehrlich. Wären es statt 5268 zvE. E. 9.268 müssten Sie 263 Steuer nachzahlen. halb so schlimm. Mit freundlichen Grüßen.
gäääähhhhhnam 05.09.2009 | 11:09
.
Vorsichtigam 07.09.2009 | 11:36
Lieber kaiserpictures, ich würde mich an Ihrer Stelle bei der richtigen,zuständigen Stelle in Sachen Steuern erkundigen,als mich hier auf eine unerlaubte Steuerberatung zu verlassen. Grad in der jetzigen Zeit, wo Rentner besonders unter die Fühler des Fiskus genommen werden.Nicht das sie zu den vielen 1000 gehören, die in ein paar Jahren ihre gesamten Ersparnisse an die Finanzämter zahlen dürfen, nur weil sie sich bisher, evtl auch aufrund fehlerhafter Ratschläge, nicht gemeldet haben. Wenn sie jedoch das Risiko lieben, haben sie alles richtig gemacht.
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