Die Angaben auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung sind korrekt.
Aus Vertrauensschutzgründen können Sie weiter ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren.