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betriebliche Altersversorgung

von Betriebsrentner10.05.2018 | 14:33
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Weiß jemand in diesem Forum, ob es bezüglich der doppelten Beitragsbelastung mit Krankenkassenbeiträgen der Betriebsrenten Änderungen geben soll ? Sollte man mit dem Abruf von Leistungen aus betrieblichen Alterversorgungen noch warten ? Vielen Dank und Grüsse

6 Antworten

Der Politikeram 10.05.2018 | 16:52
Diese Antwort wird Ihnen letztendlich nur die Politik geben können. Und wann das sein wird? Fragen über Fragen! Da bleibt nur, Geduld bewahren und abwarten.
Betriebsrentneram 10.05.2018 | 16:29
Hallo Fortitude one vielen Dank für die Antwort. Die besagte Partei werde ich zukünftig wählen. Anstatt der Beitragsbemessungsgrenze meintest du wohl die Bagatellgrenze ? 2018 = 152,25 Euro ? Meine Frage zielte darauf ab, ob bei einer Gesetzesänderung auch bereits in Auszahlung befindliche Betriebsrenten betroffen wären. Grüße
Fortitude oneam 10.05.2018 | 15:45
Hallo Betriebsrentner, es ist immer sehr schwierig zu sagen, wann eine Änderung der doppelten Beitragsbelastung mit Krankenkassenbeiträgen der Betriebsrenten per Gesetz kommt. Eine Partei lehnt doppel­te Beitrags­pflicht für Betriebs­rentner ab. Die Partei fordert gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten und die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“. Schauen Sie mal hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw05-de-kv-be… Ich bin davon nicht betroffen, meine Betriebsrente liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Ob Sie Ihre Betriebsrente abrufen, liegt bei Ihnen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 10.05.2018 | 18:16
Zitat von Betriebsrentner anzeigenausblenden
Wow, da wird sich "Die Linke" aber freuen. Endlich mal jemand, der diese Partei nicht nur wegen des paradiesischen "Bedingungslosen Grundeinkommens" wählt. (Ironie off!) Das kommt auf die Ausgestaltung des Gesetzes an. Vieles wäre möglich. MfG
-am 11.05.2018 | 07:02
Hallo Betriebsrentner, ob es bei den Krankenkassenbeiträgen aus Beitragsbelastungen Änderungen geben wird und ob Bestandsrenten davon betroffen sein werden, kann ich Ihnen nicht sagen. Einen Gesetzentwurf gibt es hierzu (noch) nicht.
Konrad Schießlam 11.05.2018 | 08:52
Erst wenn der Schnee schwarz ist, wie es die Parität für Renten mit derzeit Gesamt- beitrag geben. Man streitet sich doch jetzt schon, ob die Vereinbarung zur Herstellung der Parität bei den gesetzlichen Renten die Halbierung des Zusatzbeitrages durchgesetzt werden kann. MfG.
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