Hallo Schosch,
den Ausführungen von Nix können wir uns nur anschließen.
Der Vorteil einer Entgeltumwandlung (Reduzierung des Bruttolohnes zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge) liegt in der Einzahlungsphase darin, dass weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Der Arbeitgeber spart auch, gibt aber selten seinen eingesparten Anteil an den Arbeitnehmer weiter. Hier wäre ggf. zu verhandeln.
Nachteil ist aber, dass wegen des geringeren verbeitragten Brutto auch weniger Anspruch auf die jeweiligen Sozialleistungen bestehen (Krankengeld, Arbeitslosengeld und später Rente).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.