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Experten-Antwort

betriebliche Altersvorsorge

von Mitleser08.07.2016 | 11:49
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, inwieweit ist ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten bzw. ist nicht jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet? Wo kann ich dazu was nachlesen? Danke vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitleser,

seit dem 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersversorgung.

Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass für sie Betriebliche Altersversorgung durchgeführt wird. Der Arbeitgeber organisiert die Durchführung der Altersversorgung und bestimmt die Anlageform (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).

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14 Antworten

Nahlaam 08.07.2016 | 12:33
Eigentlich ist die betriebliche Altersversorgung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit 2002 können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten. Diese gesetzliche Möglichkeit nennt man den Anspruch auf Entgeltumwandlung. Den haben übrigens auch Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und geringfügig Beschäftigte mit einem 450-Euro-Job, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Beiträge für so eine Entgeltumwandlung können vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam aufgebracht, oder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer allein getragen werden. Bei der Entgeltumwandlung, die der Arbeitnehmer finanziert, wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, Teile des Gehalts in eine Zusage auf spätere Versorgungsleistungen umzuwandeln. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer also seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Der zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag, zum Beispiel mit einer Versicherungsgesellschaft, ein (z.B. als Direktversicherung über Gehaltsumwandlung). Der Arbeitgeber kann zwischen fünf Möglichkeiten zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wählen. Zum einen kann er die Versorgungszusage unmittelbar erteilen. In diesem Fall spricht man von einer Direkt- oder auch Pensionszusage. Zum anderen kann er die betriebliche Altersversorgung auch über einen externen Versorgungsträger abwickeln. Hierfür stehen die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse als Durchführungswege zur Verfügung. Bei der weit verbreiteten Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Die Aufwendungen des Arbeitgebers sind, gleich, ob von ihm selbst oder vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung finanziert, voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Zwar ist ein Arbeitgeber nicht gezwungen, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer finanziell zu beteiligen, aber Arbeitnehmer können eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten.
F. Rombacham 08.07.2016 | 16:10
Weiter oben findet man unter dem Stichwort "Aktuelle Themen" auch das Stichwort "Betriebsrente". Wenn man es anklickt, ergeben sich weitere Informationen zu dem Themenbereich Betriebsrente.
Gerhard Laibleam 08.07.2016 | 16:20
Falls ihnen ihr Arbeitgeber nichts zur Betriebsrente dazugibt oder beisteuert, sollten sie keinesfalls eine Betriebsrente machen. Denn sonst müßten sie volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (aktuell ca. 18 %) in der Rente zahlen und das nur deshalb, weil ihnen der Arbeitgeber den Überweisungsdienst macht. Das reicht aber für den Gesetzgeber, das ganze als Betriebsrente laufen zu lassen und ihnen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuknöpfen.
Fix und Foxiam 08.07.2016 | 16:31
Die Aussage, daß sich eine Betriebsrente rentiert, wenn der Arbeitgeber x oder y dazugibt, ist doch was für Blauäugige. Die Arbeitgeber, die einfach mal 20 oder 30 % oder gar mehr beisteuern können, quasi so gratis, die kann man sich mit der linken Hand abzählen. die meisten Arbeitnehmer müssen ihre Zulagen zu ihrer Betriebsrente hart erarbeiten oder verdienen.
Mitleseram 08.07.2016 | 18:38
Vielen Dank für die zahl- und hilfreichen Antworten. Ihr habt mir auf die Schnelle sehr weitergeholfen!
Theodor H.am 09.07.2016 | 09:39
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Die Aussage, daß sich eine Betriebsrente rentiert, wenn der Arbeitgeber x oder y dazugibt, ist doch was für Blauäugige. Die Arbeitgeber, die einfach mal 20 oder 30 % oder gar mehr beisteuern können, quasi so gratis, die kann man sich mit der linken Hand abzählen. die meisten Arbeitnehmer müssen ihre Zulagen zu ihrer Betriebsrente hart erarbeiten oder verdienen.
Blödsinn!
Ja, GroKo, dir geht's wohl wie meiner Ossi-Frau, die glaubte auch das Geld wächst auf Bäumen. Kaum hatte die Geld, hatte sie es schon rausgehauen. Aber im Sex war sie gut.
Theodor H.am 09.07.2016 | 09:39
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Die Aussage, daß sich eine Betriebsrente rentiert, wenn der Arbeitgeber x oder y dazugibt, ist doch was für Blauäugige. Die Arbeitgeber, die einfach mal 20 oder 30 % oder gar mehr beisteuern können, quasi so gratis, die kann man sich mit der linken Hand abzählen. die meisten Arbeitnehmer müssen ihre Zulagen zu ihrer Betriebsrente hart erarbeiten oder verdienen.
Blödsinn!
Ja, GroKo, dir geht's wohl wie meiner Ossi-Frau, die glaubte auch das Geld wächst auf Bäumen. Kaum hatte die Geld, hatte sie es schon rausgehauen. Aber im Sex war sie gut.
Torstenam 09.07.2016 | 11:43
Mein Arbeitgeber hat eine Pensionskasse. Anspruch auf eine Betriebsrente hat man in diesem Fall nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit. Als ich dann nach sechs Jahren leider in die unbefristete Erwerbsminderungsrente geraten bin durfte ich auch die kleine Betriebsrente von 83,25 Euro beantragen. Das ist nicht viel aber es hilft mir. Sogenannte Mini-Betriebsrenten unter ca. 130 Euro monatlich sind nicht sozialversicherungspflichtig und werden entsprechend ohne Abzüge ausgezahlt.
Theodor H.am 10.07.2016 | 09:31
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Die Aussage, daß sich eine Betriebsrente rentiert, wenn der Arbeitgeber x oder y dazugibt, ist doch was für Blauäugige. Die Arbeitgeber, die einfach mal 20 oder 30 % oder gar mehr beisteuern können, quasi so gratis, die kann man sich mit der linken Hand abzählen. die meisten Arbeitnehmer müssen ihre Zulagen zu ihrer Betriebsrente hart erarbeiten oder verdienen.
Blödsinn!
Ja, GroKo, dir geht's wohl wie meiner Ossi-Frau, die glaubte auch das Geld wächst auf Bäumen. Kaum hatte die Geld, hatte sie es schon rausgehauen. Aber im Sex war sie gut.
"Kaum hatte die Geld, hatte sie es schon rausgehauen." Zu was ist Geld denn da?
Jetzt geht mir ein Licht auf. Wenn ein Wessi nichts tut, ist das immer noch mehr als wenn GroKo Akkord arbeitet!
Mitleseram 11.07.2016 | 07:39
Ich muss jetzt doch nochmal nachfragen, weil ich auch aus dem Betriebsrentengesetz nicht ganz schlau werde. Meine Frage war: MUSS oder KANN ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
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