Hallo Mitleser,
seit dem 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersversorgung.
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass für sie Betriebliche Altersversorgung durchgeführt wird. Der Arbeitgeber organisiert die Durchführung der Altersversorgung und bestimmt die Anlageform (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).