Bitte wenden Sie sich an den Landschaftsverband ihres Bundeslandes, bzw. an die betreffende Werkstatt für Behinderte. Der Empfehlung von Nix können wir uns in so weit nur anschließen.
Gestatten Sie uns bitte folgende Anmerkungen:
Wir haben Ihre Anfrage genutzt Recherchen durchzuführen. Unsere Ermittlungen bei Ansprechpartnern in Werkstätten für Behinderte sowie bei einem Landschaftsverband im Bundesgebiet haben ergeben, dass betriebliche Altersvorsorge für die Behinderten in Werkstätten offenbar nicht angeboten wird.
Es bleibt dem Behinderten somit die Möglichkeit den Abschluss eines Riestervertrages in Erwägung zu ziehen. Der Mindesteigenbeitrag berechnet sich auf der Grundlage des Taschengeldes. In der Regel dürfte deshalb mit der Einzahlung des Sockelbeitrages von 60,- Euro im Jahr auch die Zulage in Höhe von 154,- Euro anzusparen sein.
Bei der Entgeltumwandlung, sofern diese überhaupt vom Taschengeld möglich ist, wären zumindest im Jahre 2008 immerhin schon mindestens 183,75 € jährlich umzuwandeln. Also entstünde ein höherer monatlicher Aufwand für den Behinderten, im Vergleich zum ansparen einer Riesterrente.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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