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Experten-Antwort

betriebliche Altersvorsorge

von Chris29.11.2012 | 16:44
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe von meinem Arbeitgeber ein Angebot zur Altersvorsorge erhalten. Hiermit möchte ich prüfen lassen, ob das Angebot gut ist. DBV Lebensversicherung AG Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung nach §3 Nr. 63 EStG im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage. Produkt: Aufgeschobene Rentenversicherung "Beitrags-Zurück-Garantie" (MR3+). Leistungen Im Erlebensfall Rentenbeginn 01.02.2051 lebenslange monatliche Rente: 183,61 € garantiert inkl. Überschüsse 343,44 € oder einmalige Kapitalabfindung: 54.910 € garantiert. inkl. Überschüsse 101.419 € Im Todesfall vor Rentenbeginn: Beitragsschutz nach Rentenbeginn: Beitragsrückzahlung garantiert abzüglich gezahler garantierter Renten Aufwendungen: 100 € Mein Bruttogehalt: 3000 € Steuerklasse 1 Mein Arbeitgeber steuert 20 € dazu. Gehalt nach bAV: 3000 + 20 € - 100 € Direktversicherung (Entgeltumwandlung AN+AG Zuschuss) = 2920 € -473,69 € Steuern (inkl. Soli) - 597,87 € Sozialversicherung = Netto: 1848,44 € monatliche Brutto-Sparbeitrag für Betriebsrente 100 € Arbeitgeber Zuschuss bAV -20 € Abgabenersparnisse aus der Entgeldumwandlung 39,33 € monatlicher Nettoaufwand: 40,67 € Ich hätte nach Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge 40,67 € netto weniger, stecke aber quasi 100 € in den Topf. Was darf ich von dem Angebot halten???

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2012 | 08:58

Da die Deutsche Rentenversicherung hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge sowohl was den Anbieter als auch das Produkt betrifft zur Neutralität verpflichtet ist, kann ich hier keine Wertung vornehmen.

Ich kann jedoch diesbezüglich auf die Verbraucherberatung hinweisen. Diese ist zwar kostenpflichtig, aber man kann sich dort auch zu speziellen Produkten beraten lassen.

15 Antworten

Chrisam 29.11.2012 | 16:49
EDIT: ich bin Baujahr 1986
Ehrlicham 29.11.2012 | 17:06
hallo chris, grundsätzlich ist betriebliche altersvorsorge eine gute sache! aber ich möchte auch ein paar dinge nennen die manchmal verschwiegen werden bzw. vielen leuten einfach nicht bekannt sind: - von der betriebsrente müssen sie den vollen beitrag zur kranken- und pflegeversicherung zahlen. zur zeit sind das rund 20 prozent. 183 euro minus 20 prozent = 146 Euro die betriebsrente muss auch noch beim finanzamt gemeldet werden damit geprüft werden kann ob auch noch steuern anfallen. - wenn sie das mit der entgeltumwandlung machen wird ihre gesetzliche rente geringer ausfallen. weniger brutto = weniger gesetzliche rente - auch wenn sie demnächst krankengeld / arbeitslosengeld bekommen sollten würde dieses geringer ausfallen. es würde von ihrem geringeren nettogehalt berechnet. MfG Ehrlich
Anfängeram 29.11.2012 | 18:41
Hier lohnt es sich, vor der Unterschrift ein paar Euro für eine Beratung bei einem spezialisierten Berater der Verbraucherzentrale zu investieren, der hat auch Vergleichstabellen!
Mandelholzam 29.11.2012 | 21:15
Klären Sie doch einfach mal, was der Vermittler- und die Versicherung an Vertriebs- und Abschlußkosten kalkuliert haben. Die Versicherung muß natürlich auch ihre Verwaltungskosten gedeckt haben und einen Profit machen. Ich schätze mal, daß bei der Versicherung und bei dem Vermittler insgesamt etwa 20 % ihrer Rente aus der Direktversicherung "versanden". Das kann ein guter Hinweis für Rentabilität der Direktversicherung sein. Ich könnte mir vorstellen, daß man dem Arbeitgeber auch was zukommen lassen wird. Gibt der doch einen Zuschuß und läßt die Türklinkenputzer in sein Unternehmen. Bei der Steuer muß man natürlich sehen, daß der volle Rentenbetrag besteuert wird und nicht nur der Ertragsanteil. Dies bei den Auszahlungen richtig zu erfassen, ist nicht leicht, da man den Steuersatz in der Rente jetzt nur schätzen kann.
Frau Goldstedtam 29.11.2012 | 20:58
Ich denke, da bräuchte man eine Software, die es einem ermöglicht, die eigenen Einzahlungen den voraussichtlichen Auszahlungen in der Rente unter der Prämisse normaler Lebenserwartung gegenüber zustellen. Daraus kann man dann ersehen, wieviel er hineingesteckt hat und was er unter zugrundelegung einer normalen Lebenserwartung herausbekommen hat. Auf jeden Fall sind die 20 Euro das Mindeste was ein AG dazuschiessen muss, um für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer eine solche Versicherung überhaupt attraktiv erscheinen zu lassen. Bei der Rechnung sollte man nur die garantierte Summe einfließen lassen, denn die nicht garantierten Überschüsse sind u. U. nur Ergebniskosmetik. Solche Berechnungen sind natürlich Modellannahmen, die zum Beispiel wie Zeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit einfach außen vor lassen. Auch wird man die aufgrund der bAV resultierende niedrige Altersrente wohl kaum in solchen Modellrechnungen erfassen können. Hat jemand eine bessere Idee?
Andrewsam 30.11.2012 | 01:11
ich hab ja nicht viel Ahnung, aber wenn ich das recht sehe, hätte ihnen derjenige, der ihnen die o.g. Zahlen geliefert bzw. präsentiert hat, auch gleich auf einen weiteren Knopf drücken können und entsprechende Rentabilitätszahlen liefern können. Hat er wohl aber nicht gemacht. Warum sollte er auch?
Andreas Kortzfleischam 30.11.2012 | 22:26
Alles schön und gut. Aber welche Altersvorsorge ist nun die Beste? Klar, bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es viele Beteiligte und man muß wohl viele Mäuler stopfen! Aber auch bei Riester und der privaten Vorsorge kann man ganz schön übern Tisch gezogen werden. Bei der viel gepriesenen Beratung bekommt man doch meist auch nur ein in erster Linie für den Berater profitables Produkt aufgeschwatzt. Eine unabhängige Beratung durch eine Verbraucherorganisation kostet Geld. Irgendwie ist das alles Mist.
Die Alpenschlampeam 30.11.2012 | 23:06
Ja, ja. Die spezialisierten Berater von der Verbraucherzentrale die bringens. Die machens kann speziell. Möge die Macht mit den spezialisierten Beratern sein.
Marvinam 01.12.2012 | 10:35
Die betriebliche Altersvororge ist sicherlich eine gute Möglichkeit, allerdings kann auch sie die sinkende Rente nicht abfedern. Siehe auch http://www.altersvorsorgetest.com/
Worst-caseam 01.12.2012 | 12:07
Wir leben in einer Zeit schneller Veränderungen. Arbeitgeber kommen und gehen. Was ist mit der Altersvorsorge, wenn man mal wechseln muß? Kann sie mitgenommen werden zum neuen Arbeitgeber? Unter welchen Bedingungen? Welche zusätzliche Kosten entstehen? Was ist, wenn ich meine Altersvorsorge "verflüssigen" muß wegen eines Notfalls? Ist das überhaupt möglich? Was bekomme ich dann von den eingezahlten Geldern heraus? Muß ich dann auf die Zuschüsse des Arbeitgebers verzichten, weil diese bei Kündigung an ihn und nicht an mich zurückgezahlt werden? Solche Fragen sollte man sich beim Abschluß auch stellen. Man verdrängt diese zugern. Und der Vermittler wird sie höchstwahrscheinlich nicht ansprechen. Warum sollte er auch?
Herr Henkenschuham 01.12.2012 | 12:18
Zitat von Worst-case anzeigen
Gute Fragen. Man sollte aber auch bedenken, daß man selbst älter wird. Ist man erst mal um die 50 Jahre alt, steigt das Arbeitsplatzrisiko. Man ist dann vom Arbeitgeber nicht mehr ganz so gern gesehen. Die Tendenz, daß einem Arbeitgeber los sein möchte, steigt mit zunehmenden Alter. Das wird ihnen der Vermittler natürlich nicht aufs Brot schmieren. Aber es könnte die Folge haben, daß ihre Einzahlungen in die betriebliche Altersrente bald nicht mehr so ergiebig fließen.
Thymian-Tee-Trinkeram 02.12.2012 | 22:18
Zitat von Worst-case anzeigen
Irgendwie hat das Argument hier Hand und Fuß. In der heutigen Zeit werden die wenigsten eine ununterbrochene Erwerbsbiographie haben. Und gerade im Alter wird es schwer einen neue Arbeit mit vertretbarer Bezahlung zu erhalten. Wer kann also schon bis zum Renteneintrittsalter (63 Jahre oder sogar 67 Jahre) die Prämien für seine bAV bezahlen? Darauf ist aber die oben genannte Prämie und garantierte Rente kalkuliert!!!! Wenn sie aber mal gewisse Zeiten der Arbeitslosigkeit einkalkulieren müssen, wird die oben genannte garantierte Rente nie erreicht, vielleicht 60 % davon, wäre ein guter Schnitt. Insofern sind die oben genannten Wert sehr hypothetisch und lassen sich wohl nur im best-case realisieren. Also Vorsicht mit solchen Schönmalereien!
Friedhelm Foosam 05.12.2012 | 13:09
Zuerst zocken einem Vermittler und Versicherungsgesellschaft mit mindestens ca. 20 % Vertriebs- und Abschlußkosten der Versicherungssumme ab. Und in der Rentenphase ist der Staat mit mind. 17,45 % Sozialversicherungsbeiträgen an der bAV-Rente mit dem Abzocken an der Reihe. Außerdem will der Staat die vollen Rentenbeiträge der Steuerpflicht unterworfen haben, also nicht nur mit dem Ertragsanteil. Was sich der Arbeitgeber von Vermittler und Versicherungsgesellschaft dafür zahlen läßt, daß er diese in sein Haus läßt, will ich mal gar nicht reden. Den Erspanissen infolge der Freibeträge für Steuer und Sozialabgaben in der Ansparphase stehen wegen der reduzierten Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auch eine niedrigere Altersrente gegenüber. Da der Staat die Sozialversicherungsbeiträge bei den gesetzlich Krankenversicherten locker und flexibel seinen Kassenerfordernissen anpassen kann und dies in der Vergangenheit selbst rückwirkend ohne Beachtung von Vertrauensschutzprinzipien getan hat, ist Vorsicht geboten. Angesichts der prekären finanziellen Situation in der EU (Griechenland, Spanien, Portugal) sind weitere Zugriffe des Staates in die Taschen der Bürger nicht auszuschließen. Deshalb mein Rat, meiden Sie als gesetzlich Krankenversicherter die bAV. Ggf. wäre private Vorsorge oder Riestern die sichere Alternative.
Mehrschweinam 08.12.2012 | 00:29
Zitat von Friedhelm Foos anzeigen
Die ca. 20 % Abschluß- und Vertriebskosten sind vielleicht ein bischen hoch gegriffen. Ich schätze so 7 % bis 14 % Abschluß- und Vertriebskosten plus natürlich was die Versicherung an den Arbeitgeber zahlt, daß sie in seinem Hause Versicherungen verkaufen darf. Ich wüßte zugern, was hier gezahlt oder geschoben wird.
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