Alle drei Wege sind wohl möglich.
Allerdings sind fast alle Ihre Fragen keine, die zum Themenbereich der Rentenversicherung gehören (Krankenversicherung, Arbeistlosenversicherung und schon gleich gar nicht Steuern).
Dass Sie bei einem Rentenbeginnn nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Zuschlag bekommen, ist Ihnen ja schon bekannt.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie keine Arbeistlosenversicherung mehr zahlen und auch keine Rentenbeiträge;
Krankenkasse natürlich trotzdem weiterhin bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Zur Einkommensteuer können Sie sich mit dem "Begriff "zu versteuerndes Einkommen" (zvE) befassen, zum Beispiel als Einstieg in Wikipedia und zur Rentenbesteuererung (Rentenfreibetrag in Prozent und in Euro , ggf. vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt etc.) können Sie selber googeln.
Zur ungefähren Steuerlast können Sie sich hier einen Überblick verschaffen, einfach Ihre Zahlen eintippen:
https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die…
Oder genauer dann in jedem gängigen PC-Steuerprogramm oder beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
PS: wegen der Betriebsrente sollten Sie dort in Erfahrung bringen, ob diese überhaupt schon gezahlt wird, auch wenn noch keine gesetzliche Rente bezogen wird.