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Experten-Antwort

Betriebliche Altersvorsorge (BAV), Zeitwertkonto (ZWK) und Altersrente (AR) - wie kombinieren?

von Kölner.Fast-Rentner26.05.2025 | 14:17
243 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin "fast-Rentner". Mein reguläres Renten-Eintrittsdatum ist 07.2026. Meine BAV kommt wohl in 12.2025 zur Ausschüttung. Darüber hinaus habe ich einiges in ein Zeitwertkonto angespart, so dass ich "eigentlich" 9 bis 12 Monate vor regulärem Rentenbeginn in "ZWK-Vorruhestand" gehen könnte. Nun hat mir mein Arbeitgeber ein interessantes Projekt gegeben, welches aber noch bis zum regulären Rentenbeginn dauern wird. Jetzt stehe ich vor der Frage: Wie gehts weiter "ab 07.2026"? Soll ich (a) mein reguläreres Renteneintrittsdatum verschieben auf 07/2027 und 1 Jahr vom ZWK "zehren" (das brächte mir ja 12 x 0.5% = 6% mehr reguläre Rente "für immer", aber auch 1% mehr an zu versteuernde Rente durch den späteren Bezug der Altersrente). Oder soll ich (b) regulär in 07.2026 in Rente gehen, und das ZWK als "Zuverdienst" monatlich ausschütten lassen? oder ist doch (c) geeigneter, also ein "Störfall" des ZWK mit einmaliger Ausschüttung? Wo lande ich bezüglich Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuerabzüge bei den angedachten Optionen? Gibt es noch andere Otionen, elche ich noch nicht wahrgenommen habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2025 | 14:29

Hallo Kölner.Fast-Rentner,

 

für jeden Monat, den Ihre Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnt, erhöht sich die Leistung um einen Zuschlag von 0,5%. Allerdings verzichten sie in Ihrem Beispiel erst einmal auf 12 mögliche Rentenzahlungen. Man könnte nun unter Berücksichtigung der Steuer und Sozialversicherungen einen Amortisierungszeitraum errechnen.

 

Da Ihre Frage sehr umfangreich ist, könnten Sie sich detailliertere Informationen bei einem Beratungsgespräch in einer wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstelle einholen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Finanz- und Lebensberatung macht die DRV nichtam 26.05.2025 | 14:40
Alle drei Wege sind wohl möglich. Allerdings sind fast alle Ihre Fragen keine, die zum Themenbereich der Rentenversicherung gehören (Krankenversicherung, Arbeistlosenversicherung und schon gleich gar nicht Steuern). Dass Sie bei einem Rentenbeginnn nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Zuschlag bekommen, ist Ihnen ja schon bekannt. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie keine Arbeistlosenversicherung mehr zahlen und auch keine Rentenbeiträge; Krankenkasse natürlich trotzdem weiterhin bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zur Einkommensteuer können Sie sich mit dem "Begriff "zu versteuerndes Einkommen" (zvE) befassen, zum Beispiel als Einstieg in Wikipedia und zur Rentenbesteuererung (Rentenfreibetrag in Prozent und in Euro , ggf. vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt etc.) können Sie selber googeln. Zur ungefähren Steuerlast können Sie sich hier einen Überblick verschaffen, einfach Ihre Zahlen eintippen: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die… Oder genauer dann in jedem gängigen PC-Steuerprogramm oder beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. PS: wegen der Betriebsrente sollten Sie dort in Erfahrung bringen, ob diese überhaupt schon gezahlt wird, auch wenn noch keine gesetzliche Rente bezogen wird.
Oh Mannam 26.05.2025 | 16:39
Wie einfältig muss man sein, um einen derartigen, teilweise umfassenden Fragenkatalog in einem anonymen Forum zu stellen?🤦‍♂️ Da müssen Sie sich schon außerhalb der Anonymität beraten lassen.
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