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Experten-Antwort

Betriebliche Altersvorsorge, doppelte Krankenkassenbeiträge

von Jens 12306.01.2026 | 18:20
177 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine BAV Versicherung bei der Ufba, welche ich jetzt, wo ich in Rente gehe nachversteuern muss. 1.)Gilt hier die 1/5tel Regelung, damit ich in der Steuerprogression nicht so hoch komme? 2.) In der Ansparphase habe ich die Beiträge als selbständiger Geschäftsführer aus eigenem Geld bezahlt, hatte keine Vorteile bei der Krankenkasse, da ich zu dieser Zeit privat Kranken versichert war, also meine Krankenkassenbeiträge aus privatem Geld bezahlt habe. Nun in der Auszahlungsphase soll ich auf die Summe Krankenkassenbeiträge zahlen. Das bedeutet ich habe weniger Geld aus dieser Versicherung generiert, als ich eingezahlt habe! Kann man da irgendetwas machen, z.B Rück-abwickeln? Tele. wurde mir von der Ufba gesagt, ich müsste in meinem Fall ( da ich ja wie bereits erwähnt die Beiträge zu 100% in der Privatversicherung bezahlt habe)die Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen, die Krankenkasse widerspricht dem aber. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens 123,

 

wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse und an Ihre zuständige Finanzbehörde oder erkundigen Sie sich im Rahmen einer Steuerberatung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Du meine Güteam 06.01.2026 | 18:30
Völlig falsches Forum.
Kein Steuerforum!am 06.01.2026 | 18:57
Dies ist kein Steuerforum. Bevor Sie derart unpassende Fragen stellen, sollten Sie die Wichtigen Hinweise zu diesem Forum lesen. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Hier gibt es keine kostenfreien Steuertipps. Im Übrigen werden hier auch keine individuellen Fragen zu Betriebsrenten beantwortet. Allesn allem sind Ihre Fragen hier völlig falsch!
Erst denken, dann schreiben!am 06.01.2026 | 19:38
Was Sie tun können? Vor allem nachdenken, wo Sie welche Fragen stellen. Fragen zu Beiträgen der Krankenkasse beantwortet Ihnen die Krankenkasse, aber doch nicht die Rentenversicherung. Wenden Sie sich an ein passendes Forum. https://www.krankenkassenforum.de/
Halloam 06.01.2026 | 23:25
Schreibst nicht ob Du jetzt freiwilliges Mitglied in einer GKV bist oder Pflichtmitglied in der KVdR. Ich denke als freiwilliges Mitglied Da muss man auf alle Einnahmen GKV Beiträge zahlen. (1) 1Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds bemessen. 2Die Beitragsbemessung hat die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen Als Pflichtmitglied in der KVdR wäre es anders. Siehe S.2 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversich… Siehe S:15 Deine Altersvorsorge https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversich…
Jens 123am 07.01.2026 | 14:13
Ich habe vergessen zu erwähnen, das ich heute freiwillig gesetzlich versichert bin und das ich während der gesamten Ansparzeit privat Versichert war. Außerdem war es meine eigene GmbH in der ich der einzige Geschäftsführer war. In meinen Augen hat die heutige Krankenkasse damit garnichts zu tun, höchstens die ehemalige private KV und die erhebt keine Ansprüche. Selber wenn das alles keine Begründung wäre, würde sich die GKV an meinem privaten Vermögen und nicht an den Profit dieses Vermögens halten. Das kann doch nicht sein, oder?
Halloam 07.01.2026 | 19:52
Die heutige Krankenkasse ist eine Sozialeinrichtung. Weil Du Dich lange der Solidarität mit den anderen Versicherten entzogen hast kannst Du als Rentner nicht in die KVdR. Da wäre die Beitragsbemessung etwas humaner. Du hattest auch bis Ausscheiden in der PKV Alterungsrückstellungen gesammelt aber die sind jetzt verfallen. Jetzt bist Du freiwillig in der GKV. Als Freiwilliger werden jetzt die Beiträge nach Leistungfähigkeit und gesamten Einkommen erhoben., also sozial. Wie im Link drei Beiträge vor. Deine Auszahlung der Versicherung ist jetzt für Dich Einkommen auf das Du Beitrag zahlen musst. Alles was Beitragspflichtig ist steht in dem Link von drei Beiträge vor.
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